Palliative Care Weiterbildung nach § 39a SGB V
Die Weiterbildung wird nach dem Curriculum von Kern, Müller und Aurnhammer durchgeführt. Sie umfasst 160 Unterrichtsstunden und zusätzlich 16 Stunden für Fallbesprechungen und entspricht den in den Rahmenvereinbarungen zur Finanzierung stationärer Hospize festgeschriebenen Anforderungen an die berufliche Qualifikation von Pflegepersonen (§ 39a SGB V).
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