Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit neuem Antragsformular - die Hospizdienste erhalten am 11.06.2024 von ihrem ServicePoint Hospiz die entsprechenden Informationen und Unterlagen zugesandt – lesen Sie weiter.
Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit neuem Antragsformular - die Hospizdienste erhalten am 11.06.2024 von ihrem ServicePoint Hospiz die entsprechenden Informationen und Unterlagen zugesandt – lesen Sie weiter.
Im Rundschreiben an die geförderten Hospizdienste im Bereich ServicePoint Hospiz Nord in Baden-Württemberg vom 6. November 2023 wurde den Hospizdiensten in Baden-Württemberg die voraussichtliche Rechengröße für 2024 mitgeteilt. Mittlerweile liegt die vom Bundesrat genehmigte Veröffentlichung auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, im Original hier nachzulesen.
Die bewährten Listen "Fragen und Antworten zur Förderung und zu Fördervoraussetzungen" sind ab sofort wieder abrufbar.
01.08.2023 versandte Information an alle ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg durch die drei ServicePoints Hospiz
In Baden-Württemberg beraten drei ServicePoints Hospiz die ambulanten Hospizdienste, die das Angebot der ambulanten Hospizförderung durch die Krankenkassen in Deutschland in Anspruch nehmen. Für das Förderverfahren in 2023 stehen seit 9. Januar 2023 alle Antragsformulare auch online zur Verfügung. Die Dienste senden den komplett ausgefüllten Förderantrag bis spätestens 28. Februar 2023 an ihren jeweiligen ServicePoint Hospiz.