In Baden-Württemberg gibt es drei Informationsstellen (sogenannte ServicePoints Hospiz), die in ihrer jeweiligen Region alle Hospizdienste über die aktuellen Entwicklungen zur Hospizförderung und zu Fördervoraussetzungen nach §39a SGB V informieren und beraten. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
Meldungen zum Bereich ServicePoint Hospiz
In Baden-Württemberg beraten drei ServicePoints Hospiz die ambulanten Hospizdienste, die das Angebot der ambulanten Hospizförderung durch die Krankenkassen in Deutschland in Anspruch nehmen. Für das Förderverfahren in 2025 stehen seit 5. Dezember 2024 bereits alle Antragsformulare auch online zur Verfügung. Die Dienste senden den komplett ausgefüllten Förderantrag bis spätestens 28. Februar 2025 an ihren jeweiligen ServicePoint Hospiz.
Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit neuem Antragsformular - die Hospizdienste erhalten am 11.06.2024 von ihrem ServicePoint Hospiz die entsprechenden Informationen und Unterlagen zugesandt – lesen Sie weiter.
Die bewährten Listen "Fragen und Antworten zur Förderung und zu Fördervoraussetzungen" sind ab sofort wieder abrufbar.
01.08.2023 versandte Information an alle ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg durch die drei ServicePoints Hospiz