Ambulante Hospizförderung

Meldungen zum Bereich ServicePoint Hospiz

09.01.2023 – Ambulante Hospizförderung nach §39a SGB V: Förderverfahren 2023

In Baden-Württemberg beraten drei ServicePoints Hospiz die ambulanten Hospizdienste, die das Angebot der ambulanten Hospizförderung durch die Krankenkassen in Deutschland in Anspruch nehmen. Für das Förderverfahren in 2023 stehen seit 9. Januar 2023 alle Antragsformulare auch online zur Verfügung. Die Dienste senden den komplett ausgefüllten Förderantrag bis spätestens 28. Februar 2023 an ihren jeweiligen ServicePoint Hospiz.

17.10.2022 – Bezugsgröße 2023
Das BMAS hat den Referentenentwurf über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 veröffentlicht. Für die Hospizarbeit beträgt die Bezugsgröße 2023 voraussichtlich jährlich 40.740 € und monatlich 3.395 €.