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Stationäre Hospize

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  • Stationäre Hospize

In Baden-Württemberg gibt es 41 stationäre Hospize - die Leitungen arbeiten zusammen im AK Stationäre Hospize des Hospiz- und PalliativVerbandes Baden-Württemberg e.V. (Stand 22.01.2025, aktuelle Zahlen finden Sie auf der Seite Hospiz in Zahlen).

Die Hospize sind eigenständige Einrichtung unter eigener Verwaltung - auf den Internetseiten des jeweiligen Hospizes erfahren Sie mehr über die Arbeit vor Ort.

Stationäre Hospize sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen mindestens über acht und in der Regel höchstens über 16 Betten. Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen (Haus-)Ärztinnen und Ärzten gewährleistet. Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass die Patientin bzw. der Patient an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend verläuft und bei der oder dem eine Heilung ausgeschlossen ist. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen u.a., dass eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung im stationären Hospiz notwendig ist und eine Aufnahme von der Patientin bzw. dem Patienten gewünscht wird.

Finanzierung: Stationäre Hospize haben Verträge mit den Krankenkassen. Zur Aufnahme in ein Hospiz sollte eine Pflegestufe vorliegen oder mindestens beantragt sein. Die Finanzierung des Aufenthaltes geschieht durch eine Mischfinanzierung aus Krankenkasse und Pflegeversicherung. So wird der Aufenthalt der erkrankten Menschen zum größten Teil von den gesetzlichen Versicherungen übernommen. Im Hospiz- und Palliativgesetz ist geregelt, dass der Zuschuss der Kranken- und Pflegekassen in Hospizen für Erwachsene von bisher 90% auf 95% angehoben wird. Der Gesetzgeber verlangt dies so. Unter anderem deshalb können stationäre Hospize nicht kostendeckend arbeiten, so dass auch sie in hohem Maße auf Spenden angewiesen sind. – Das Hospiz- und Palliativgesetz trat zum 8.12.2015 in Kraft.

Für den Patienten sind die Leistungen des Hospizes kostenlos.

Gesetzlich geregelt im § 39a SGB V.


Adressen in Baden-Württemberg

  • Stationäre Hospize in tabellarischer Übersicht
  • Palliativstationen in tabellarischer Übersicht

Sonstiges

  • Informationen bundesweit: DHPV
  • Gesetze, Verordnungen, Rahmenvereinbarungen

Lesenswertes

  • sorgsam - Qualitätshandbuch für stationäre Hospize
  • Broschüre "Ein stationäres Hospiz auch bei uns? Was man für die Errichtung wissen muss" (Broschüre derzeit nicht verfügbar - 08.11.2022)

 

Hospizbewegung

Wir sind Mitglied im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV).

dhpv-transparent-nur-logo.png Der DHPV ist die Inter­essen­ver­tre­tung der Hospiz­bewegung und der Dach­verband der Hospiz­verbände in den Bun­des­län­dern.

  • Infos für Mitglieder
  • zur Seite des DHPV

Charta für Sterbende

Ambulante Hospizförderung

§39a SGB V

  • In Baden-Württemberg gibt es drei Informationsstellen (sogenannte ServicePoints Hospiz), die in ihrer jeweiligen Region alle Hospizdienste über die aktuellen Entwicklungen zur Hospizförderung und zu Fördervoraussetzungen nach §39a SGB V informieren und beraten. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
  • Erste Informationen zur Hospizförderung für ambulante Dienste finden Sie auch unter Häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf     
  • Wissenswertes für Fachkräfte und Trägerverantwortliche
  • Fortbildung für Fachkräfte im ambulanten Hospizdienst: unsere Kursübersicht gibt einen Überblick aller Kursangebote, die in Baden-Württemberg und angrenzenden Bundesländern von verschiedenen Akademien angeboten werden, sie wird laufend aktualisiert.

Weiterlesen…

Hospizarbeit in Zahlen

In Baden-Württemberg gibt es

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220 Ambulante Hospizdienste
38 Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste
42 Stationäre Hospize
1 Kinder- und Jugendhospize stationär
3 Tageshospize
41 Palliativstationen
21 Brückenpflegen
42 Palliative Care Teams für Erwachsene
5 Palliative Care Teams für Kinder und Jugendliche
ca. 7.850 Ehrenamtliche
ca. 5.200 Trauerbegleitungen pro Jahr
ca. 11.500 Sterbebegleitungen pro Jahr

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