Aus dem Bundesministerium: Sozialversicherung Rechengröße 2026
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die jährliche Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV beträgt für das Jahr 2026 danach 47.460,00 Euro. Umgerechnet auf den Monat ergeben sich daraus 3.955,00 Euro. Der Wert pro Leistungseinheit (13 % der monatlichen Bezugsgröße) im Rahmen des Förderverfahrens im Jahr 2026 beträgt somit 514,15 Euro (zum Vergleich: 486,85 Euro im Jahr 2025).