Meldungen zum Bereich ServicePoint Hospiz

– Förderverfahren 2024: Sozialversicherungsrechengröße

Im Rundschreiben an die geförderten Hospizdienste im Bereich ServicePoint Hospiz Nord in Baden-Württemberg vom 6. November 2023 wurde den Hospizdiensten in Baden-Württemberg die voraussichtliche Rechengröße für 2024 mitgeteilt. Mittlerweile liegt die vom Bundesrat genehmigte Veröffentlichung auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, im Original hier nachzulesen.

– Ambulante Hospizförderung: Fragen und Antworten darauf nun verschriftlicht

Die bewährten Listen "Fragen und Antworten zur Förderung und zu Fördervoraussetzungen" sind ab sofort wieder abrufbar.

– Verhandlungsergebnis zur Rahmenvereinbarung ambulant für BW

01.08.2023 versandte Information an alle ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg durch die drei ServicePoints Hospiz

– Ambulante Hospizförderung nach §39a SGB V: Förderverfahren 2023

In Baden-Württemberg beraten drei ServicePoints Hospiz die ambulanten Hospizdienste, die das Angebot der ambulanten Hospizförderung durch die Krankenkassen in Deutschland in Anspruch nehmen. Für das Förderverfahren in 2023 stehen seit 9. Januar 2023 alle Antragsformulare auch online zur Verfügung. Die Dienste senden den komplett ausgefüllten Förderantrag bis spätestens 28. Februar 2023 an ihren jeweiligen ServicePoint Hospiz.