Hinweis: Die u.a. Antragsformulare waren nur für die Förderanträge in 2023 gültig und können nicht darüber hinaus eingesetzt werden. - 01.03.2023
Förderverfahren nach §39a SGV V 2023: die drei ServicePoints Hospiz in Baden-Württemberg haben die Dienste am 9. Januar 2023 mit den neuen Antragsformularen und Informationen per E-Mail versorgt. Die Dateien sind hier zusätzlich eingestellt.
Beratung erhalten die ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg bei den 3 Referent/-innen ihres jeweiligen ServicePoint Hospiz.