Das Förderverfahren 2025 beginnt wie gewohnt im Januar - die Hospizdienste erhalten die Förderantragsformulare von ihrem ServicePoint Hospiz bereits am 5. Dezember zuvor zugesandt. Darüberhinaus werden die Antragsformulare hier zusätzlich angeboten.
Abgabefrist vollständiger Förderantrag beim jeweiligen ServicePoint Hospiz (Posteingangsstempel): 28. Februar 2025
Beratung erhalten die ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg bei den 3 Referent/-innen ihres jeweiligen ServicePoint Hospiz.