Das Förderverfahren 2024 beginnt wie gewohnt im Januar - die Hospizdienste erhalten die Förderantragsformulare von ihrem ServicePoint Hospiz zugesandt. Darüberhinaus werden wir die Antragsformulare hier zusätzlich anbieten.
Zwei der Anlagen zum Förderantrag sind bereits ab 16.11.2023 erhältlich und können vorab von den Diensten genutzt werden. Bitte fügen Sie diese Anlagen später dann ihrem Förderantrag hinzu - dieser wird dann komplett beim jeweilig zuständigen ServicePoint Hospiz eingereicht werden. Für die übrigen Antragsformulare schauen Sie ab Mitte Januar wieder hier vorbei - sie werden den Diensten zusätzlich per E-Mail zugesandt.
Diese beiden Formulare sind inhaltlich identisch mit den Anlagen von 2023, in denen bereits die Anpassungen an die neue Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V vom 21.11.2022 vorgenommen worden waren.
Edit 10.01.2024: Ab sofort sind alle für die Antragsstellung benötigten Formulare hier abholbar eingestellt.
Abgabefrist vollständiger Förderantrag beim jeweiligen ServicePoint Hospiz (Posteingangsstempel): 28. Februar 2024
Edit 04.03.2024: Die Antragsformulare sind nicht weiter gültig; für die nächste Antragsstellung werden neue Formulare ausgegeben.
Beratung erhalten die ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg bei den 3 Referent/-innen ihres jeweiligen ServicePoint Hospiz.