![Fortbildung: Qualifizierung für Fachkräfte gemäß §39a SGB V - Voraussetzung zur ambulanten Hospizförderung Logo Fortbildung - pixabay.com](/sites/default/files/styles/kopfbild_small/public/kopfbilder/board-465928_1920.jpg?itok=W2UMLrzq)
Qualifizierungen der verantwortlichen Fachkräfte im ambulanten Hospizdienst nach § 39a SGB V sind:
- Koordination (40 Std.)
- Führungskompetenz (80 Std.)
- Palliative Care für Pflegende (160 Std.)
- Palliative Care für Nicht-Pflegende (120 Std.)
- Palliative Care im Kinder-und Jugendhospizbereich (160 Std.)
- oder Aufbaumodul Pädiatrische Palliative Care (Kinderhospizarbeit) (40 Std.)
Die folgende Kursübersicht gibt einen Überblick aller Kursangebote, die in Baden-Württemberg und angrenzenden Bundesländern von verschiedenen Akademien angeboten werden. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber laufend aktualisiert. - Weitere Kursangebote außerhalb Baden-Württembergs erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Landesverbänden oder direkt bei den Akademien.