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Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit neuem Antragsformular

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  • Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit neuem Antragsformular
Ambulante Hospizförderung nach §39a SGB V

Schreiben an die ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg über die drei ServicePoints Hospiz im Land vom 30.06.2026

Betr.: Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit dem Antragsformular 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Koordinatorinnen und Koordinatoren,

das GKV-Förderverfahren 2026 ist abgeschlossen und Ihnen müsste zwischenzeitlich der Förderbescheid der GKV zugegangen sein.

Wenn Ihnen im Förderbescheid mitgeteilt wurde, dass von der zustehenden Gesamtfördersumme 10% abgezogen worden sind, da Sie im Jahr 2025 mindestens eine Person begleitet und im Förderantrag angegeben hatten, die privat oder bei KVB/PBeaKK versichert gewesen war, steht für Sie nun das Antragsverfahren gegenüber den Privaten Krankenversicherungen an.

Hierfür beantragen Sie die abgezogenen 10% bis spätestens 31.10.2026 bei dem PKV-Verband Köln mit dem neuen Antragsformular, das dieser Mail beigefügt ist - und legen eine Kopie Ihres GKV-Förderbescheids bei.

Bitte beachten Sie bei den einzelnen PKV-Versicherungsgesellschaften in der Tabelle der Anlage 2, dass die rechte Spalte zu den Angaben des Beihilfestatus immer auszufüllen ist, unabhängig davon, ob die versicherte Person beihilfeberechtigt war oder nicht.
Wenn sie beihilfeberechtigt war, die Beihilfestelle aber nicht im aktuell gültigen Beihilfeverzeichnis aufgeführt ist, empfehlen wir die Angabe: "Ja, Beihilfestelle nicht dem Vertrag zur Förderung beigetreten“.

Anbei senden wir Ihnen ebenfalls das aktuell gültige Verzeichnis aller Beihilfestellen (Stand 12.05.2025), die der Rahmenvereinbarung beigetreten sind.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass zeitnah nach Abschluss der Begleitung die Beträge von den Beihilfestellen anzufordern sind, die dem Vertrag zwischen den Hospizverbänden und dem Bundesministerium des Innern beigetreten sind. Bei der KVB und der PBeaKK ist eine Einreichungsfrist von 4 Wochen nach Ende der Begleitung verbindlich!

Sie finden alle Dokumente/Formulare auch auf unserer Homepage eingestellt unter https://hpvbw.de/servicepoint

Freundliche Grüße
Sabine Horn
ServicePoint Hospiz Nord, c/o Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V.
E-Mail: sphospiznord[at]hpvbw.de

Anhang Größe
Antragsformular PKV 2026 (neu, seit 30.06.26) 323.28 KB
DHPV-Beihilfeverzeichnis, (online eingestellt am 30.06.2026) 59.91 KB

Links für das Blättern im Buch Ambulante Hospizförderung

  • ‹ Antragsverfahren Private Krankenkassen, KVB, PBeaKK
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Hospizbewegung

Wir sind Mitglied im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV).

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Ambulante Hospizförderung

§39a SGB V

  • In Baden-Württemberg gibt es drei Informationsstellen (sogenannte ServicePoints Hospiz), die in ihrer jeweiligen Region alle Hospizdienste über die aktuellen Entwicklungen zur Hospizförderung und zu Fördervoraussetzungen nach §39a SGB V informieren und beraten. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
  • Erste Informationen zur Hospizförderung für ambulante Dienste finden Sie auch unter Häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf     
  • Wissenswertes für Fachkräfte und Trägerverantwortliche
  • Fortbildung für Fachkräfte im ambulanten Hospizdienst: unsere Kursübersicht gibt einen Überblick aller Kursangebote, die in Baden-Württemberg und angrenzenden Bundesländern von verschiedenen Akademien angeboten werden, sie wird laufend aktualisiert.

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