In Baden-Württemberg gibt es drei Informationsstellen (sogenannte ServicePoints Hospiz), die in ihrer jeweiligen Region alle Hospizdienste über die aktuellen Entwicklungen zur Hospizförderung und zu Fördervoraussetzungen nach §39a SGB V informieren und beraten. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
Meldungen zum Bereich ServicePoint Hospiz
Ludwigsburg, 28.11.2024 — Nachricht an die ambulanten Hospizdienste im Bereich Nord, die einen Förderantrag gemäß §39a SGB V stellen:
Sehr geehrte Koordinatorinnen und Koordinatoren der ambulanten Hospizdienste im Bereich ServicePoint Hospiz Nord,
auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen bereits vorab die Unterschriftenlisten für das Förderverfahren 2025 zukommen lassen.
Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit neuem Antragsformular - die Hospizdienste erhalten am 11.06.2024 von ihrem ServicePoint Hospiz die entsprechenden Informationen und Unterlagen zugesandt – lesen Sie weiter.
Die bewährten Listen "Fragen und Antworten zur Förderung und zu Fördervoraussetzungen" sind ab sofort wieder abrufbar.
01.08.2023 versandte Information an alle ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg durch die drei ServicePoints Hospiz