Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ für das Jahr 2024

  • Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote für in der Trauerbegleitung Tätige gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
  • Gefördert werden Qualifizierungskurse in der Trauerbegleitung, die den Qualitätsstandards des Bundesverbands Trauerbegleitung e. V. entsprechen. 
  • Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Anträge können bis spätestens 31. Oktober 2024 gestellt werden. Danach zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW - Förderung der  Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ (PDF)

Antragsformular - ausfüllbar (PDF)

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg