Im Rundschreiben an die geförderten Hospizdienste im Bereich ServicePoint Hospiz Nord in Baden-Württemberg vom 6. November 2023 wurde den Hospizdiensten in Baden-Württemberg die voraussichtliche Rechengröße für 2024 mitgeteilt. Mittlerweile liegt die vom Bundesrat genehmigte Veröffentlichung auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, im Original hier nachzulesen.

Die Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 beträgt 42 420 Euro. Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 3 535 Euro.

Daraus ergibt sich zur Berechnung der maximal möglichen Fördersummen in den ambulanten Hospizdiensten

  • ein Multiplikator von 459,55 Euro (= 13 % der monatlichen Bezugsgröße) pro Leistungseinheit zur Berechnung der maximal mögl. Gesamtfördersumme
  • ein Multiplikator von 88,38 Euro (= 2,5 % der monatlichen Bezugsgröße) pro Leistungseinheit zur Berechnung der maximal möglichen Sachkosten (innerhalb der Gesamtfördersumme)

Die Kontaktdaten der drei Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wie gewohnt frei zugänglich.