Die bewährten Listen "Fragen und Antworten zur Förderung und zu Fördervoraussetzungen" sind ab sofort wieder abrufbar. Herausgeber ist die AG Ambulante Hospizdienste im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg - Falls darüber hinaus Beratungsbedarf ist, wenden sich die baden-württembergischen Hospizdienste an die drei ServicePoints Hospiz in Baden-Württemberg - die Kontaktdaten sind in der Rubrik Themen / Ambulante Hospizförderung / Kontaktdaten veröffentlicht.