In Baden-Württemberg beraten drei ServicePoints Hospiz die ambulanten Hospizdienste, die das Angebot der ambulanten Hospizförderung durch die Krankenkassen in Deutschland in Anspruch nehmen. Für das Förderverfahren in 2025 stehen seit 5. Dezember 2024 bereits alle Antragsformulare auch online zur Verfügung. Die Dienste senden den komplett ausgefüllten Förderantrag bis spätestens 28. Februar 2025 an ihren jeweiligen ServicePoint Hospiz.
Artikel
Ausbau und Stärkung der Versorgungsstrukturen im Land