Ludwigsburg, 6. November 2023
Rundschreiben an die geförderten Hospizdienste im Bereich ServicePoint Hospiz Nord in Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Koordinatorinnen und Koordinatoren,
gerne teilen wir Ihnen mit, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wieder eine Erhöhung der monatlichen Bezugsgröße gem. § 18 Abs. 1 SGB IV (Sozialversicherungs-Rechengröße) für das Jahr 2024 vorsieht.
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung bzw. Zustimmung im Bundesrat wird die für die ambulante Hospizarbeit relevante Bezugsgröße ab 01.01.2024 jährlich 42.420 Euro und monatlich 3.535 Euro betragen.
Daraus ergibt sich zur Berechnung der maximal möglichen Fördersummen in den ambulanten Hospizdiensten
- ein Multiplikator von 459,55 Euro (= 13 % der monatlichen Bezugsgröße) pro Leistungseinheit zur Berechnung der maximal mögl. Gesamtfördersumme
- ein Multiplikator von 88,38 Euro (= 2,5 % der monatlichen Bezugsgröße) pro Leistungseinheit zur Berechnung der maximal möglichen Sachkosten (innerhalb der Gesamtfördersumme)
Sie finden die Kontaktdaten der 3 Beratungsstellen in Baden-Württemberg wie gewohnt frei zugänglich unter https://hpvbw.de/servicepoint.