Der Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg hat keine eigenen Formulare für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten entwickelt. Jeder, der sich überlegt, eine Patientenverfügung und eine dazu gehörende Vollmacht auszufüllen, sollte sich individuell beraten lassen. Dies ist über das Medium Internet nicht möglich. Wir stellen aber die wichtigsten und aktuellsten Entwicklungen der Diskussion in Deutschland hier zur Verfügung, damit jeder sich eingehend informieren kann. Die im Bundesjustizministerium eingerichtete Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende” hat im Juni 2004 ihre Ergebnisse veröffentlicht. Sie empfiehlt dem Gesetzgeber ausdrücklich, keine fertig vorformulierten Formulare zu entwickeln. Die Fragen, die im Zusammenhang mit den Wünschen nach der Gestaltung am Lebensende auftauchen, sind nur ganz individuell zu beantworten. Daher hat die Arbeitsgruppe auch eine Reihe von Formulierungshilfen veröffentlicht.
Eine kostenlose Broschüre „Patientenverfügung” ist aus dem Bundesministerium der Justiz erhältlich. Sie finden sie auf den Seiten des Ministeriums unter der Rubrik "Service - Broschüren": http://www.bmj.de
Beratung vor Ort
In der Regel bieten die ambulanten und stationären Hospize vor Ort eine Beratung zu diesen Fragen an bzw. geben Adressen von kompetenten Beratern weiter. Hospizadressen in Baden-Württemberg finden Sie hier: Hospizeinrichtungen in Baden-Württemberg.
Beratung und Informationen erhalten Sie auch bei:
Esslinger Initiative
Ein großes Informationsangebot (Beratungsgespräche, Patientenverfügung, Gesundheitsvollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung) bietet die Esslinger Initiative e.V. durch geschulte Beraterinnen und Berater an.
Termine für Beratungsgespräche können vereinbart werden:
Esslinger Initiative
Vorsorgen - Selbst bestimmen e.V.
Internet: http://www.esslinger-initiative.de/
In der Bundesrepublik Deutschland finden Sie Beratung auch bei den Betreuungsvereinen. Eine Übersicht über die baden-württembergischen Einrichtungen finden Sie bei der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten in Baden-Württemberg: https://www.kvjs.de
Justizministerium Baden-Württemberg
21.04.2006 In einer neu aufgelegten umfassenden Informationsbroschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg sind Muster für eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung enthalten. Die Broschüre ist im Internet auf der Homepage des Justizministeriums unter www.justiz-bw.de herunterladbar oder kann beim Justizministerium schriftlich oder telefonisch unter 0711-279 2108 kostenlos angefordert werden.
22.04.2008 Das Justizministerium BW hat im August 2007 die Broschüre "Das Betreuungsrecht - praktische Hinweise" veröffentlicht.
Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg
Bundesjustizministerium
Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht sind auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.bmj.de erhältlich.
16.08.2004 Das Bundesjustizministerium gibt eine kostenlose Broschüre "Patientenverfügung" heraus. Die Broschüre gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen.
Bestellmöglichkeiten:
- auf dem Postweg beim
GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn
BMJ-Broschürenversand
Maarstr. 98a
53227 Bonn
- per E-Mail: bmj [at] gvp-bonn [Punkt] de (bmj[at]gvp-bonn[dot]de)
- telefonisch über die Servicenummer 0180-5221996
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband, Berlin (kurz DHPV; ehemals BAG Hospiz)
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) informiert Sie hier über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: https://www.dhpv.de/
Gesetzeslage ab September 2009:
Das am 01.09.2009 in Kraft getretene neue Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung (3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts) und weiterführende Erklärungen hat der DHPV auf seinen Seiten für Sie zusammengestellt.
Handreichung des DHPV zum neuen Gesetz zur Regelung der Patientenverfügungen und seiner Umsetzung - Stand 28.08.2009
Zentrum für Medizinische Ethik
Das Zentrum für Medizinische Ethik an der Ruhr-Universität Bochum bietet eine Liste der Formulierungsvorschläge und Formulare zu Patientenverfügungen unter: www.ruhr-uni-bochum.de/zme/verfuegungen.htm
Förderverein für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Der 1981 gegründete gemeinnützige Förderverein hilft dabei, dass geistig behinderte Menschen ihre ganz natürlichen Rechte so selbstverständlich wahrnehmen können wie alle anderen Menschen auch. Die Patientenverfügung „Zukunftsplanung zum Lebensende: Was ich will!“ finden Sie unter http://www.foerderverein-bonn-beuel.de
Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V.
Bitte nutzen Sie die Suchfunktion unter http://www.landesseniorenrat-bw.de/ für Kontakt & Information von Seiten des Landesseniorenrates.