Mit der vorgelegten Arbeitshilfe sollen ambulante Hospiz- und Palliativdienste ermutigt werden, sich Qualitätsfragen zu stellen. Dies betrifft insbesondere die Dienste, die nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V eine Förderung durch die Krankenkassen erhalten. – Broschüre zum Download unter https://www.dhpv.de/aktuelles_broschueren.html