Ambulante Hospizförderung nach §39a SGB V: Förderverfahren 2023

In Baden-Württemberg beraten drei ServicePoints Hospiz die ambulanten Hospizdienste, die das Angebot der ambulanten Hospizförderung durch die Krankenkassen in Deutschland in Anspruch nehmen. Für das Förderverfahren in 2023 stehen seit 9. Januar 2023 alle Antragsformulare auch online zur Verfügung. Die Dienste senden den komplett ausgefüllten Förderantrag bis spätestens 28. Februar 2023 an ihren jeweiligen ServicePoint Hospiz.

Diese Nachricht bleibt nach Ablauf der Antragsfrist für die Übergangszeit online. Die Antragsformulare waren nur für die Förderanträge in 2023 gültig und können nicht darüber hinaus eingesetzt werden. - 01.03.2023

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