Die drei baden-württembergischen Beratungsstellen für die ambulante Hospizförderung nach §39a SGB V hatten alle diesjährigen Antragssteller am 12.-13. November 2025 angeschrieben und ihnen die Formulare Unterschriftenlisten Ehrenamtliche bereits zugestellt. Wer das erste Mal am Förderverfahren teilnehmen möchte oder Kopien benötigt, findet diese Formulare ab sofort zum Herunterladen. Sie werden dann im Folgejahr zusammen mit den folgenden Antragsformularen beim jeweilig zuständigen ServicePoint Hospiz eingereicht. Schauen Sie zum Jahresende wieder vorbei für Folgeinformationen.
Der DHPV ist die Interessenvertretung der Hospizbewegung und der Dachverband der Hospizverbände in den Bundesländern.