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Land schaltet neue Informationsplattform zur Hospiz- und Palliativversorgung frei

Stuttgart, 08.01.2019  -  Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Wir wollen Menschen in dieser schwierigen Lebensphase nicht alleine lassen und sie umfassend informieren“
Wo finde ich Hilfe, wenn ein Angehöriger sterbenskrank ist? Gibt es Hospize in meiner Nähe oder spezielle Pflegeteams, an die ich mich in dieser schwierigen Lebensphase wenden kann? Solche und ähnliche Fragen beantwortet ein neues Informationsportal für Bürgerinnen und Bürger, das zum Jahreswechsel online gegangen ist.

Aktualisierter Leitfaden DSGVO

Der aktualisierte Leitfaden des DHPV zum Thema Datenschutz soll einen Einstieg für jeden ambulanten Hospizdienst und jedes stationäre Hospiz sein und Hilfe für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Regelungen vor Ort geben, das Datenschutzbewusstsein fördern sowie Berührungsängste hinsichtlich der komplexen Rechtsmaterie des Datenschutzes abbauen helfen.

Starke ambulante Hospizarbeit in Baden-Württemberg

Am vergangenen Freitag eröffnete in Stuttgart das erste stationäre Kinder- und Jugendhospiz in Baden-Württemberg unter dem Dach des Hospiz Stuttgart, in dem künftig acht Plätze zur Verfügung stehen. In der Regel leiden die Betroffenen unter lebensverkürzenden Erkrankungen, die über Jahre hinweg zu einer stetigen Verschlechterung des Zustandes und schließlich zum Tod führen. Das stationäre Hospiz bietet betroffenen Eltern die Möglichkeit, mehrere Wochen im Jahr „aufzuatmen“, während sie die erkrankten Kinder und Jugendlichen bestens versorgt wissen.

Susanne Kränzle, die Vorsitzende des Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V., betonte, wie gut es sei, ein solches Haus im Lande zu haben, dass dennoch aber die Bemühungen der Hospizarbeit auch im Kinder- und Jugendbereich dahin gehen, das Sterben zuhause zu ermöglichen. Dass dies gelänge, sei der Wunsch der meisten betroffenen Familien. In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2017 im vertrauten Umfeld begleitet:

  • 280 Kinder
  • 6.852 Erwachsene

Die Begleitung erbrachten 5.376 ehrenamtliche Hospizmitarbeiter/innen aus 148 ambulanten Hospizdiensten - gezählt wurden hier nur die Begleitungen, die im Rahmen der ambulanten Hospizförderung (§39a, SGB V) geleistet wurden - es gibt darüber hinaus eine Vielzahl kleinerer Hospizgruppen, die mit ihren Ehrenamtlichen die selbe qualifizierte Begleitung an ihrem Ort spendenfinanziert erbringen. Diese Zahlen schließen auch die Aufgaben der nahezu 40 ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienste im Land ein.

„Wir haben als eines der ersten Bundesländer ein flächendeckendes Netz von ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienste, auf das wir stolz sind“, so Susanne Kränzle in ihrem Grußwort.