Fragen und Antworten zur Förderung und zu Fördervoraussetzungen, zur Organisation der Hospizdienste und zur Fort- und Weiterbildung der Hospizdienste
Die primäre Aufgabe ambulanter Hospizarbeit ist die Begleitung von sterbenden Menschen durch Ehrenamtliche, die von verantwortlichen Fachkräften durch Schulung, Anleitung und Begleitung unterstützt werden.
Die Förderung durch die Krankenkassen nach § 39 a SGB V berücksichtigt vor allem die Kosten für die verantwortlichen Fachkräfte und die Schulung der Ehrenamtlichen. Die Anzahl der Sterbebegleitungen in der Häuslichkeit und der ehrenamtlichen BegleiterInnen wird bei der Berechnung der Förderung mit herangezogen.
Die ambulanten Hospizdienste tun aber mehr als das, was bei der Förderung durch die Krankenkassen berücksichtigt wird. Zu dem „mehr“ gehören Sterbebegleitungen z.B. in stationären Hospizen und Angebote im Bereich der Trauer. Nur ein Teil der ambulanten Hospizarbeit wird durch die Krankenkassen gefördert.
Die im beigefügten Dokument aufgelisteten Fragen ergeben sich aus den Aufgaben, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert werden. Die darüber hinaus gehenden Aufgabenstellungen sind hier nicht abgebildet. **
AG Ambulante Hospizdienste im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg
** Bitte beachten: Seit 1. Januar 2023 gibt es neue Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V. Die entsprechenden FAQ-Listen sind ab sofort hier in der Anlage abzurufen. - 16.11.2023