
Schreiben an die ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg über die drei ServicePoints Hospiz im Land vom 25.06.2025
Betr.: Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit dem Antragsformular 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Koordinatorinnen und Koordinatoren,
das GKV-Förderverfahren 2025 ist abgeschlossen und Ihnen müsste zwischenzeitlich der Förderbescheid der GKV zugegangen sein.
Wenn Ihnen im Förderbescheid mitgeteilt wurde, dass von der zustehenden Gesamtfördersumme 10% abgezogen worden sind, da Sie im Jahr 2024 mindestens eine Person begleitet und im Förderantrag angegeben hatten, die privat oder bei KVB/PBeaKK versichert gewesen war, steht für Sie nun das Antragsverfahren gegenüber den Privaten Krankenversicherungen an.
Hierfür beantragen Sie die abgezogenen 10% bis spätestens 31.10.2025 bei dem PKV-Verband Köln mit dem neuen Antragsformular, das dieser Mail beigefügt ist - und legen eine Kopie Ihres GKV-Förderbescheids bei.
Bitte beachten Sie bei den einzelnen PKV-Versicherungsgesellschaften in der Tabelle der Anlage 2, dass die rechte Spalte zu den Angaben des Beihilfestatus immer auszufüllen ist, unabhängig davon, ob die versicherte Person beihilfeberechtigt war oder nicht.
Wenn sie beihilfeberechtigt war, die Beihilfestelle aber nicht im aktuell gültigen Beihilfeverzeichnis aufgeführt ist, empfehlen wir die Angabe: "Ja, Beihilfestelle nicht dem Vertrag zur Förderung beigetreten“.
Aktuell ist das Beihilfeverzeichnis mit Stand vom 23.01.2025 gültig, welches wir Ihnen als Anlage ebenfalls noch einmal beigefügt haben. Von der Bundesebene haben wir die Information erhalten, dass die Beihilfestelle des Finanzamtes Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt mit Datum vom 24.04.2025 dem Vertrag zwischen den Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und dem BMI beigetreten ist. Vor diesem Hintergrund kann der entsprechende Beihilfebetrag von den ambulanten Hospizdiensten ab sofort dort angefordert werden.
Rechnungsanschrift: Finanzamt Dessau-Roßlau – Beihilfefestsetzungsstelle - Kühnauer Str. 161 - 06846 Dessau-Roßlau. Diese Information muss noch im aktuellen Beihilfeverzeichnis aufgenommen werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass zeitnah nach Abschluss der Begleitung die Beträge von den Beihilfestellen anzufordern sind, die dem Vertrag zwischen den Hospizverbänden und dem Bundesministerium des Innern beigetreten sind. Bei der KVB und der PBeaKK ist eine Einreichungsfrist von 4 Wochen nach Ende der Begleitung verbindlich!
Sie finden alle Dokumente/Formulare wie auch Kontaktdaten der drei Beratungsstellen in Baden-Württemberg wie gewohnt frei zugänglich unter https://hpvbw.de/servicepoint.
Freundliche Grüße
Sabine Horn
ServicePoint Hospiz Nord, c/o Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V.
E-Mail: sphospiznord[at]hpvbw.de
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DHPV-Beihilfeverzeichnis mit Stand vom 26.04.2021 (weiterhin gültig) | 52.26 KB |
Antragsformular PKV 2025 (neu, seit 25.06.25) | 188.58 KB |