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Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit neuem Antragsformular

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  • Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit neuem Antragsformular
Ambulante Hospizförderung nach §39a SGB V

Schreiben an die ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg über die drei ServicePoints Hospiz im Land vom 11.06.2024

Betr.: Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit dem Antragsformular 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Koordinatorinnen und Koordinatoren,

das GKV-Förderverfahren 2024 ist abgeschlossen, die Förderbescheide werden derzeit an die Dienste versandt und die Fördergelder überwiesen.

Wenn Ihnen im Förderbescheid mitgeteilt wurde, dass von der zustehenden Gesamtfördersumme 10% abgezogen worden sind, da Sie im Jahr 2023 mindestens eine Person begleitet und im Förderantrag angegeben hatten, die privat oder bei KVB/PBeaKK versichert gewesen war, steht für Sie nun das Antragsverfahren gegenüber den Privaten Krankenversicherungen an.

Bitte beantragen Sie die abgezogenen 10% bis spätestens 31.10.2024 bei dem PKV-Verband Köln mit dem neuen Antragsformular, das dieser Mail beigefügt ist - und legen eine Kopie Ihres GKV-Förderbescheids bei.

Bitte beachten Sie bei den einzelnen PKV-Versicherungsgesellschaften in der Tabelle der Anlage 2, dass die rechte Spalte zu den Angaben des Beihilfestatus immer auszufüllen ist, unabhängig davon, ob die versicherte Person beihilfeberechtigt war oder nicht.

Wenn sie beihilfeberechtigt war, die Beihilfestelle aber nicht im aktuell gültigen Beihilfeverzeichnis aufgeführt ist, empfehlen wir die Angabe: "Ja, Beihilfestelle nicht dem Vertrag zur Förderung beigetreten“.

Es ist immer noch das Beihilfeverzeichnis mit Stand vom 26.04.2021 gültig, das wir Ihnen als Anlage ebenfalls noch einmal beifügen.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass zeitnah nach Abschluss der Begleitung die Beträge von den Beihilfestellen anzufordern sind, die dem Vertrag zwischen den Hospizverbänden und dem Bundesministerium des Innern beigetreten sind. Bei der KVB und der PBeaKK ist eine Einreichungsfrist von 4 Wochen nach Ende der Begleitung verbindlich!

Sie finden alle Dokumente/Formulare wie auch Kontaktdaten der drei Beratungsstellen in BaWü wie gewohnt frei zugänglich unter https://hpvbw.de/servicepoint.

Freundliche Grüße
Sabine Horn
ServicePoint Hospiz Nord, c/o Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V.
E-Mail: sphospiznordathpvbw.de

Anhang Größe
Antragsformular PKV 2024 189.71 KB
DHPV-Beihilfeverzeichnis mit Stand vom 26.04.2021 (weiterhin gültig) 52.26 KB

Links für das Blättern im Buch Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit neuem Antragsformular

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Ambulante Hospizförderung

§39a SGB V

  • In Baden-Württemberg gibt es drei Informationsstellen (sogenannte ServicePoints Hospiz), die in ihrer jeweiligen Region alle Hospizdienste über die aktuellen Entwicklungen zur Hospizförderung und zu Fördervoraussetzungen nach §39a SGB V informieren und beraten. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
  • Erste Informationen zur Hospizförderung für ambulante Dienste finden Sie auch unter Häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf     
  • Wissenswertes für Fachkräfte und Trägerverantwortliche
  • Fortbildung für Fachkräfte im ambulanten Hospizdienst: unsere Kursübersicht gibt einen Überblick aller Kursangebote, die in Baden-Württemberg und angrenzenden Bundesländern von verschiedenen Akademien angeboten werden, sie wird laufend aktualisiert.

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Hospizarbeit in Zahlen

In Baden-Württemberg gibt es

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220 Ambulante Hospizdienste
38 Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste
42 Stationäre Hospize
1 Kinder- und Jugendhospize stationär
3 Tageshospize
41 Palliativstationen
21 Brückenpflegen
42 Palliative Care Teams für Erwachsene
5 Palliative Care Teams für Kinder und Jugendliche
ca. 7.850 Ehrenamtliche
ca. 5.200 Trauerbegleitungen pro Jahr
ca. 11.500 Sterbebegleitungen pro Jahr

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