User account menu

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Anmelden
Startseite

HPV BW Hauptmenu

  • Start
    • Startseite
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Wir
    • Über uns
    • Vorstand
    • Aufgaben
    • Arbeitskreise
    • Satzung
    • Spenden
  • Themen
    • Ehrenamt
    • ambulant
    • stationär
    • Tageshospiz
    • Kinder und Jugend
    • Palliativversorgung
    • Trauer
    • Suizidprävention
  • Service
    • Adressen
    • Termine
    • Stellenmarkt
    • Ambulante Hospizförderung §39a SGB V
    • Netzwerkkoordination §39d SGB V
    • Gesetze
    • Texte
  • Mitglieder
    • Für Mitglieder
    • Termine, Veranstaltungen
    • Aus den Mitgliedseinrichtungen
    • Jubiläen unserer Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Beitragsordnung
    • Förder-Mitglied werden
    • Beteiligte Hospizdienste
    • Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e. V.
  • FAQ

Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit neuem Antragsformular

Pfadnavigation

  • Startseite
  • Ambulante Hospizförderung
  • Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit neuem Antragsformular
Ambulante Hospizförderung nach §39a SGB V

Schreiben an die ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg über die drei ServicePoints Hospiz im Land vom 25.06.2025

Betr.: Beantragung der 10% Fördersumme beim PKV-Verband mit dem Antragsformular 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Koordinatorinnen und Koordinatoren,

das GKV-Förderverfahren 2025 ist abgeschlossen und Ihnen müsste zwischenzeitlich der Förderbescheid der GKV zugegangen sein.
Wenn Ihnen im Förderbescheid mitgeteilt wurde, dass von der zustehenden Gesamtfördersumme 10% abgezogen worden sind, da Sie im Jahr 2024 mindestens eine Person begleitet und im Förderantrag angegeben hatten, die privat oder bei KVB/PBeaKK versichert gewesen war, steht für Sie nun das Antragsverfahren gegenüber den Privaten Krankenversicherungen an.

Hierfür beantragen Sie die abgezogenen 10% bis spätestens 31.10.2025 bei dem PKV-Verband Köln mit dem neuen Antragsformular, das dieser Mail beigefügt ist - und legen eine Kopie Ihres GKV-Förderbescheids bei.
Bitte beachten Sie bei den einzelnen PKV-Versicherungsgesellschaften in der Tabelle der Anlage 2, dass die rechte Spalte zu den Angaben des Beihilfestatus immer auszufüllen ist, unabhängig davon, ob die versicherte Person beihilfeberechtigt war oder nicht.
Wenn sie beihilfeberechtigt war, die Beihilfestelle aber nicht im aktuell gültigen Beihilfeverzeichnis aufgeführt ist, empfehlen wir die Angabe: "Ja, Beihilfestelle nicht dem Vertrag zur Förderung beigetreten“.

Aktuell ist das Beihilfeverzeichnis mit Stand vom 23.01.2025 gültig, welches wir Ihnen als Anlage ebenfalls noch einmal beigefügt haben. Von der Bundesebene haben wir die Information erhalten, dass die Beihilfestelle des Finanzamtes Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt mit Datum vom 24.04.2025 dem Vertrag zwischen den Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und dem BMI beigetreten ist. Vor diesem Hintergrund kann der entsprechende Beihilfebetrag von den ambulanten Hospizdiensten ab sofort dort angefordert werden.
Rechnungsanschrift: Finanzamt Dessau-Roßlau – Beihilfefestsetzungsstelle - Kühnauer Str. 161 - 06846 Dessau-Roßlau. Diese Information muss noch im aktuellen Beihilfeverzeichnis aufgenommen werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass zeitnah nach Abschluss der Begleitung die Beträge von den Beihilfestellen anzufordern sind, die dem Vertrag zwischen den Hospizverbänden und dem Bundesministerium des Innern beigetreten sind. Bei der KVB und der PBeaKK ist eine Einreichungsfrist von 4 Wochen nach Ende der Begleitung verbindlich!

Sie finden alle Dokumente/Formulare wie auch Kontaktdaten der drei Beratungsstellen in Baden-Württemberg wie gewohnt frei zugänglich unter https://hpvbw.de/servicepoint.

Freundliche Grüße
Sabine Horn
ServicePoint Hospiz Nord, c/o Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V.
E-Mail: sphospiznord[at]hpvbw.de

Anhang Größe
DHPV-Beihilfeverzeichnis mit Stand vom 26.04.2021 (weiterhin gültig) 52.26 KB
Antragsformular PKV 2025 (neu, seit 25.06.25) 188.58 KB

Links für das Blättern im Buch 16

  • ‹ Antragsverfahren Private Krankenkassen, KVB, PBeaKK
  • Nach oben

Hospizförderung

  • Beratung
  • Rahmenvereinbarung
  • FAQ-Listen
  • Arbeitshilfen
  • Statistik
  • Handreichungen bundesweit
  • Qualifizierung Fachkraft

Hospizbewegung

Wir sind Mitglied im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV).

dhpv-transparent-nur-logo.png Der DHPV ist die Inter­essen­ver­tre­tung der Hospiz­bewegung und der Dach­verband der Hospiz­verbände in den Bun­des­län­dern.

  • Infos für Mitglieder
  • zur Seite des DHPV

Charta für Sterbende

Ambulante Hospizförderung

§39a SGB V

  • In Baden-Württemberg gibt es drei Informationsstellen (sogenannte ServicePoints Hospiz), die in ihrer jeweiligen Region alle Hospizdienste über die aktuellen Entwicklungen zur Hospizförderung und zu Fördervoraussetzungen nach §39a SGB V informieren und beraten. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
  • Erste Informationen zur Hospizförderung für ambulante Dienste finden Sie auch unter Häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf     
  • Wissenswertes für Fachkräfte und Trägerverantwortliche
  • Fortbildung für Fachkräfte im ambulanten Hospizdienst: unsere Kursübersicht gibt einen Überblick aller Kursangebote, die in Baden-Württemberg und angrenzenden Bundesländern von verschiedenen Akademien angeboten werden, sie wird laufend aktualisiert.

Weiterlesen…

Hospizarbeit in Zahlen

In Baden-Württemberg gibt es

  • Weitere Seiten nachladen
215 Ambulante Hospizdienste
38 Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste
42 Stationäre Hospize
1 Kinder- und Jugendhospize stationär
3 Tageshospize
41 Palliativstationen
21 Brückenpflegen
42 Palliative Care Teams für Erwachsene
5 Palliative Care Teams für Kinder und Jugendliche
ca. 7.850 Ehrenamtliche
ca. 5.200 Trauerbegleitungen pro Jahr
ca. 11.500 Sterbebegleitungen pro Jahr

Copyright © 2025 • Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V. • Heilbronner Straße 42 • D-71634 Ludwigsburg