Schreiben an die ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg über die drei ServicePoints Hospiz im Land vom 21.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Koordinatorinnen und Koordinatoren,

das GKV-Förderverfahren 2023 ist abgeschlossen, die Förderbescheide werden derzeit an die Dienste versandt und die Fördergelder überwiesen.

Wenn Ihnen im Förderbescheid mitgeteilt wurde, dass von der zustehenden Gesamtfördersumme 10% abgezogen worden sind, da Sie im Jahr 2022 mindestens eine Person begleitet und im Förderantrag angegeben hatten, die privat oder bei KVB/PBeaKK versichert gewesen war, steht für Sie nun das Antragsverfahren gegenüber den Privaten Krankenversicherungen an.

Bitte beantragen Sie die abgezogenen 10% bis spätestens 31.10.2023 bei dem PKV-Verband Köln mit dem neuen Antragsformular, das dieser Mail beigefügt ist - und legen eine Kopie Ihres GKV-Förderbescheids bei.

Das Formular entspricht im Grundsatz wieder demjenigen, das in den Jahren vor den Corona-Ergänzungsvereinbarungen Verwendung fand. Es sind lediglich kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen worden, wie z. B. die Nennung der beiden neuen Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 SGB V oder Bezeichnungen der einzelnen PKV-Versicherungsgesellschaften in der Tabelle der Anlage 2. Bitte beachten Sie hier, dass die rechte Spalte zu den Angaben des Beihilfestatus immer auszufüllen ist, unabhängig davon, ob die versicherte Person beihilfeberechtigt war oder nicht. Wenn sie beihilfeberechtigt war, die Beihilfestelle aber nicht im aktuell gültigen Beihilfeverzeichnis aufgeführt ist, empfehlen wir die Angabe: "Ja, Beihilfestelle nicht dem Vertrag zur Förderung beigetreten“.

Es ist immer noch das Beihilfeverzeichnis mit Stand vom 26.04.2021 gültig, das wir Ihnen als Anlage ebenfalls noch einmal beifügen.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass zeitnah nach Abschluss der Begleitung die Beträge von den Beihilfestellen anzufordern sind, die dem Vertrag zwischen den Hospizverbänden und dem Bundesministerium des Innern beigetreten sind. Bei der KVB und der PBeaKK ist eine Einreichungsfrist von 4 Wochen nach Ende der Begleitung verbindlich!

Sie finden alle Dokumente/Formulare wie auch Kontaktdaten der drei Beratungsstellen in BaWü wie gewohnt frei zugänglich unter https://hpvbw.de/servicepoint.

Freundliche Grüße
Sabine Horn
1. stv. Vorsitzende HPVBW und ServicePoint Hospiz Nord, E-Mail: sphospiznordathpvbw.de