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FAQ-Listen ambulante Hospizarbeit und ambulante Kinder- und Jugendhospizarbeit

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Logo Ambulante Hospizförderung gemäß § 39a SGB V

Fragen und Antworten zur Förderung und zu Fördervoraussetzungen, zur Organisation der Hospizdienste und zur Fort- und Weiterbildung der Hospizdienste

Die primäre Aufgabe ambulanter Hospizarbeit ist die Begleitung von sterbenden Menschen durch Ehrenamtliche, die von verantwortlichen Fachkräften durch Schulung, Anleitung und Begleitung unterstützt werden.

Die Förderung durch die Krankenkassen nach § 39 a SGB V berücksichtigt vor allem die Kosten für die verantwortlichen Fachkräfte und die Schulung der Ehrenamtlichen. Die Anzahl der Sterbebegleitungen in der Häuslichkeit und der ehrenamtlichen BegleiterInnen wird bei der Berechnung der Förderung mit herangezogen.

Die ambulanten Hospizdienste tun aber mehr als das, was bei der Förderung durch die Krankenkassen berücksichtigt wird. Zu dem „mehr“ gehören Sterbebegleitungen z.B. in stationären Hospizen und Angebote im Bereich der Trauer. Nur ein Teil der ambulanten Hospizarbeit wird durch die Krankenkassen gefördert.

Die im beigefügten Dokument aufgelisteten Fragen ergeben sich aus den Aufgaben, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert werden. Die darüber hinaus gehenden Aufgabenstellungen sind hier nicht abgebildet. **

AG Ambulante Hospizdienste im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg


** Bitte beachten: Seit 1. Januar 2023 gibt es neue Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V. Die entsprechenden FAQ-Listen sind ab sofort hier in der Anlage abzurufen. - 16.11.2023

Anhang Größe
Fragen und Antworten darauf - für Ambulante Hospizdienste im Erwachsenenhospizbereich in Baden-Württemberg 226.41 KB
Fragen und Antworten darauf - für Ambulante Hospizdienste im Kinder- und Jugendhospizbereich in Baden-Württemberg 253.01 KB

Links für das Blättern im Buch FAQ-Listen ambulante Hospizarbeit und ambulante Kinder- und Jugendhospizarbeit

  • ‹ Vorbereitungsseminar für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der psychosozialen Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen
  • Nach oben
  • Dokumentation und Empfehlungen zum Datenschutz aus den ServicePoints Hospiz ›

Hospizförderung

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Hospizbewegung

Wir sind Mitglied im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV).

dhpv-transparent-nur-logo.png Der DHPV ist die Inter­essen­ver­tre­tung der Hospiz­bewegung und der Dach­verband der Hospiz­verbände in den Bun­des­län­dern.

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  • zur Seite des DHPV

Charta für Sterbende

Ambulante Hospizförderung

§39a SGB V

  • In Baden-Württemberg gibt es drei Informationsstellen (sogenannte ServicePoints Hospiz), die in ihrer jeweiligen Region alle Hospizdienste über die aktuellen Entwicklungen zur Hospizförderung und zu Fördervoraussetzungen nach §39a SGB V informieren und beraten. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
  • Erste Informationen zur Hospizförderung für ambulante Dienste finden Sie auch unter Häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf     
  • Wissenswertes für Fachkräfte und Trägerverantwortliche
  • Fortbildung für Fachkräfte im ambulanten Hospizdienst: unsere Kursübersicht gibt einen Überblick aller Kursangebote, die in Baden-Württemberg und angrenzenden Bundesländern von verschiedenen Akademien angeboten werden, sie wird laufend aktualisiert.

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Hospizarbeit in Zahlen

In Baden-Württemberg gibt es

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220 Ambulante Hospizdienste
38 Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste
42 Stationäre Hospize
1 Kinder- und Jugendhospize stationär
3 Tageshospize
41 Palliativstationen
21 Brückenpflegen
42 Palliative Care Teams für Erwachsene
5 Palliative Care Teams für Kinder und Jugendliche
ca. 7.850 Ehrenamtliche
ca. 5.200 Trauerbegleitungen pro Jahr
ca. 11.500 Sterbebegleitungen pro Jahr

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