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Wenn Menschen mit geistiger Behinderung älter werden

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  • Wenn Menschen mit geistiger Behinderung älter werden
Ein Ratgeber für Angehörige
Pollmächer, Angelika; Holthaus, Hanni
Vorschaubild
Wenn Menschen mit geistiger Behinderung älter werden, entstehen bei den Eltern Unsicherheiten und Ängste – auch mit Blick auf das eigene Alter: Was ist, wenn meine Tochter nicht mehr arbeiten kann, wenn sie dement oder depressiv wird? Kann mein Sohn weiterhin so wohnen wie bisher? Was passiert, wenn die Betreuung abgegeben werden muss oder Pflege notwendig wird? Und welche letzten Dinge müssen geregelt werden?
Einfühlsam und sachkundig beantworten die Autorinnen diese und weitere Fragen. Angehörige erfahren, wie sie auf die veränderten Bedürfnisse des Betreuten reagieren und die Betreuung verantwortungsbewusst an das Alter anpassen können. Kleine und große Sorgen des Alltags kommen dabei ebenso zur Sprache wie rechtliche und finanzielle Tipps zu allen Lebensbereichen.

Noch selten habe ich einen so guten Ratgeber in den Händen gehalten, wie selbiges Buch. Die beiden Autorinnen gehen mit der Thematik unendlich sensibel um, sprechen all die Punkte an, die sich im Laufe der Zeit in Familien (betroffene Menschen, wie Eltern und Geschwister) als auch in entsprechenden Einrichtungen stellen und benennen sie durchaus klar und deutlich.

Neben Fallbeispielen, die die Thematik lebendig werden lässt, gibt es praktische Tipps  - im Buch gleich durch Schrift- und Farbabsetzung kenntlich gemacht, so dass man schnell das Wichtigste findet, sollte man wenig Zeit zum Lesen haben.

Zurecht ein sehr empfohlenes Buch für alle Betroffenen!

Sabine Horn, Ludwigsburg

http://www.reinhardt-verlag.de
2013
978-3-49-702363-9
19.90 €
149
kartoniert

Hospizbewegung

Wir sind Mitglied im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV).

dhpv-transparent-nur-logo.png Der DHPV ist die Inter­essen­ver­tre­tung der Hospiz­bewegung und der Dach­verband der Hospiz­verbände in den Bun­des­län­dern.

  • Infos für Mitglieder
  • zur Seite des DHPV

Charta für Sterbende

Ambulante Hospizförderung

§39a SGB V

  • In Baden-Württemberg gibt es drei Informationsstellen (sogenannte ServicePoints Hospiz), die in ihrer jeweiligen Region alle Hospizdienste über die aktuellen Entwicklungen zur Hospizförderung und zu Fördervoraussetzungen nach §39a SGB V informieren und beraten. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
  • Erste Informationen zur Hospizförderung für ambulante Dienste finden Sie auch unter Häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf     
  • Wissenswertes für Fachkräfte und Trägerverantwortliche
  • Fortbildung für Fachkräfte im ambulanten Hospizdienst: unsere Kursübersicht gibt einen Überblick aller Kursangebote, die in Baden-Württemberg und angrenzenden Bundesländern von verschiedenen Akademien angeboten werden, sie wird laufend aktualisiert.

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Hospizarbeit in Zahlen

In Baden-Württemberg gibt es

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220 Ambulante Hospizdienste
38 Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste
42 Stationäre Hospize
1 Kinder- und Jugendhospize stationär
3 Tageshospize
41 Palliativstationen
21 Brückenpflegen
42 Palliative Care Teams für Erwachsene
5 Palliative Care Teams für Kinder und Jugendliche
ca. 7.850 Ehrenamtliche
ca. 5.200 Trauerbegleitungen pro Jahr
ca. 11.500 Sterbebegleitungen pro Jahr

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