Benutzen Sie dazu unsere anklickbare Baden-Württemberg-Karte oder unsere Liste der Hospizeinrichtungen in Baden-Württemberg in tabellarischer Form.
Es gibt keine Stelle, an der alle aktuell freien Hospizplätze verwaltet werden. Jedes Hospiz wird unter eigener Trägerschaft geführt und berät Sie.
In unserer Rubrik Hospizeinrichtungen für Kinder in Baden-Württemberg
Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Landesverband Hospiz des gewünschten Bundeslandes, die Adressen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e. V.
Oder besuchen Sie das überregionale Hospizregister für Deutschland der DGP.
In unserer Übersicht über Trauergruppen in Baden-Württemberg.
- ambulante Hospizdienste:
begleiten sterbende Menschen zu Hause, im Senioren- oder Pflegeheim, im Krankenhaus – ehrenamtlich und kostenfrei.
- stationäre Hospize:
sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen mindestens über acht und in der Regel höchstens über 16 Betten. Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen (Haus-)Ärztinnen und Ärzten gewährleistet. Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass die Patientin bzw. der Patient an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend verläuft und bei der oder dem eine Heilung ausgeschlossen ist. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen u.a., dass eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung im stationären Hospiz notwendig ist und eine Aufnahme von der Patientin bzw. dem Patienten gewünscht wird. Tageshospize / Teilstationäre Hospize:
Tageshospize schließen eine Lücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Tagsüber können unheilbar kranken Menschen ihre Zeit im Tageshospiz verbringen und werden palliativmedizinisch und psychosozial betreut und unterstützt, abends kehren sie nach Hause zurück. Das kann Menschen helfen, möglichst lange zu Hause zu bleiben und vielleicht auch, wenn es soweit ist, dort sterben zu können.
Das Angebot richtet sich an Menschen in einem früheren Erkrankung-Stadium als dies bei einem stationären Hospiz der Fall ist.
Neben der Palliativversorgung ist die tageweise Entlastung der Zugehörigen ein wichtiger Aspekt. Diese sind häufig physisch und psychisch am Limit. Aber es gibt auch viele Betroffene, die alleinstehend sind.
Die Gäste werden besonders im psychosozialen Bereich unterstützt. Dies fördert ihre Selbstständigkeit, Lebensqualität und beugt sozialer Isolation vor. Ein weiteres Angebot ist die sozialrechtliche Beratung in Bezug auf Pflegegrad und Hilfsmittelversorgung. Durch die frühere Anbindung an eine qualifizierte Palliativversorgung soll drohenden Krisen und unnötigen Krankenhausaufenthalten vorgebeugt werden. Letztendlich geht es darum, die Betroffenen so zu unterstützen, dass sie ihren letzten Lebensweg mit möglichst großer Selbstbestimmung gehen können.
Alle Hospizformen schließen die Begleitung der Angehörigen mit ein. Die Leistungen sind für Patienten und Angehörige kostenlos.
Ambulante Hospizdienste begleiten unheilbar erkrankte und sterbende Menschen sowie deren Angehörige in den letzten Monaten oder Wochen des Lebens. Sie helfen den Angehörigen nach einem Todesfall durch die Zeit der Trauer. Die lebensbejahende Grundeinstellung schließt aktive Sterbehilfe aus.
Menschen, die sich für eine Mitarbeit im Hospizdienst entschieden haben, übernehmen diese Aufgabe ehrenamtlich und werden vom Hospizdienst durch Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Begleitungen durch ambulante ehrenamtliche Hospizdienste finden überwiegend zu Hause, aber auch in stationären Pflegeeinrichtungen oder im Krankenhaus statt. Das Angebot ist kostenlos. Pflegeleistungen sowie Hausarbeit werden von ambulanten Hospizdiensten nicht übernommen.
Bitte wenden Sie sich an eine Hospizadresse in Ihrer Region.
Betroffene finden zum Beispiel Hilfe bei der Telefonseelsorge unter den Telefonnummern 0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222. Die Berater/-innen sind
rund um die Uhr erreichbar, jeder Anruf ist anonym, kostenlos und wird weder von der Telefonrechnung noch vom Einzelverbindungsnachweis erfasst. Direkte Anlaufstellen sind zudem Hausärztinnen sowie auf Suizidalität spezialisierte Ambulanzen in psychiatrischen Kliniken, die je nach Bundesland und Region unterschiedlich organisiert sind. Eine Übersicht über eine Vielzahl von Beratungsangeboten für Menschen mit Suizidgedanken gibt es etwa auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Direkt zu den Hilfsangeboten
Hilfe für Angehörige bietet auch der Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker unter der Rufnummer 0180 – 59 50 951 und der Festnetznummer 0228 – 71 00 24 24 sowie der E-Mail-Adresse seelefonpsychiatrie.de (seelefon[at]psychiatrie[dot]de) und online unter https://www.bapk.de/der-bapk.html
Themensammlung zur Suizidprävention und der hospizlichen Haltung bieten wir unter https://hpvbw.de/suizidpraevention.
Ambulante Hospizdienste können für ihre Aufwendungen Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen bekommen, sind aber im Wesentlichen auf Spenden angewiesen. Die Angebote für die betroffenen Menschen sind kostenfrei.
Stationäre Hospize haben Verträge mit den Krankenkassen. Zur Aufnahme in ein Hospiz sollte eine Pflegestufe vorliegen oder mindestens beantragt sein. Die Finanzierung des Aufenthaltes geschieht durch eine Mischfinanzierung aus Krankenkasse und Pflegeversicherung. So wird der Aufenthalt der erkrankten Menschen zum größten Teil von den gesetzlichen Versicherungen übernommen. Ein Teil der vereinbarten Tagessätze müssen von den Trägern der Hospize aufgebracht werden. Der Gesetzgeber verlangt dies so. Unter anderem deshalb können stationäre Hospize nicht kostendeckend arbeiten, so dass auch sie in hohem Maße auf Spenden angewiesen sind.
Für den Patienten sind die Leistungen des Hospizes kostenlos.
Die Leitsätze der Hospizarbeit wurden auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes e.V. am 5. Oktober 2007 verabschiedet. Den Text finden Sie unter Leitsätze der Hospizarbeit.
Welthospiztag: wird jedes Jahr am zweiten Samstag im Oktober begangen. Zuvor gab es auch den "Deutschen Hospiztag, der erste fand am 14.10.2000 statt. Über den Welthospiztag finden Sie aktuelle Informationen auf den Seiten des DHPV.
Die Hospizeinrichtungen in Deutschland nutzen den Tag für vielfältige Veranstaltungen, Benefizkonzerte, Gedenkgottesdienste und vieles mehr. Über die Veranstaltungen in Baden-Württemberg informieren wir in unserem Veranstaltungskalender, für andere Bundesländer helfen Ihnen die einzelnen Landesverbände oder der Bundesverband DHPV gerne weiter.
Meist auch im Oktober findet die weltweite Veranstaltungsreihe "Voices for Hospices", auch bekannt unter "World Hospice&PalliativeCare Day", statt – Informationen dazu finden Sie hier: http://www.thewhpca.org/world-hospice-and-palliat….
Eine Auflistung aller Jahrestage ist für HPVBW-Mitgliedseinrichtungen in der Rubrik "Arbeitshilfen" abzurufen (Benutzerkonto notwendig).
Die Hospizeinrichtungen bilden laufend Hospizbegleiter/-innen aus für die ehrenamtliche Sterbebegleitung in ambulanten wie stationären Einrichtungen. Bitte wenden Sie sich an eine Adresse in Ihrer Region.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung, fragen Sie Ihren Hospizdienst/Ihr Hospiz vor Ort. - Falls Sie sich für eine Ausbildung für ehrenamtliche Hospizbegleiter/-innen interessieren, fragen Sie auch bitte direkt vor Ort nach, die Einrichtungen bilden selbst aus. Zu den Hospizadressen in Ihrer Region...aus.
Wer wir sind und was wir bieten können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Bitte beachten Sie: Die Hospizeinrichtungen sind eigenständige Einrichtungen. Es gibt verschiedene Modelle der Trägerschaft – aber für alle gilt: Fragen zu Stellenangeboten, Spendenkonten, Informationen zur Hospizeinrichtung können ausschließlich die Hospize selbst beantworten. Sie finden die Adressen hier.
Bei den Informationen über Spenden finden Sie die Bankverbindung des Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V. ---- Für Spenden an einzelne Hospizeinrichtungen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Verwaltung vor Ort.
Baden-Württemberg: Stellenangeboten unserer Mitglieder
Bundesweite Angebote bietet z.B. der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e. V.
Der Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg selbst kann keine Stellen vermitteln, aber wir haben alle Hospizadressen in Baden-Württemberg für Sie aufgelistet, bitte wenden Sie sich direkt an ein Hospiz Ihrer Wahl für Ihre Anfrage. - Weitere Stellenangebote unserer Mitgliedsorganisationen sind im Stellenmarkt eingestellt.
Sie finden eine Übersicht hier sowie beim Dt. Hospiz- und Palliativverband e. V.
Wir bieten Ihnen eine Übersicht aller Angebote unserer Mitgliedseinrichtungen und Kooperationspartner in Baden-Württemberg sowie ausgewählte überregionale Seminare in unserem Veranstaltungskalender an. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Angeboten immer direkt an den jeweiligen Veranstalter. – Qualifizierungsangebote für Fachkräfte im ambulanten Hospizdienst sowie Adressen der Kursanbieter sind auch in der Rubrik "Themen / Ambulante Hospizförderung/ServicePoint Hospiz Nord" zu finden.
Die Rahmenvereinbarung, die Adressen der drei verantwortlichen ServicePoints Hospiz in Baden-Württemberg, alle Fragen und Antworten zu den Fördervoraussetzungen, Kursangebote für die verantwortliche Fachkraft sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie unter "Ambulante Hospizförderung".
Rechtsberatung erteilen in Deutschland sogenannte Rechtsdienstleister. – Der Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V. ist die politische und fachliche Vertretung der Hospizbewegung in Baden-Württemberg. Eine rechtliche Beratung durch uns ist nicht möglich.
Ziele und Umsetzung des § 39d, SGB V zur Förderung der Netzwerkarbeit in der Hospiz- und Palliativversorgung sind hier nachzulesen.
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Die Geschäftsstelle des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes bietet telefonische Beratung unter
- Tel. 030 / 82 00 758-0 an.
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Die Deutsche Schmerzliga e.V. bietet ein Schmerztelefon an: werktags 9-12 Uhr, Tel. 0700/ 375 375 375
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Die TelefonSeelsorge ist ein Beratungs- und Seelsorgeangebot der evangelischen und katholischen Kirche. Sie ist unter den Rufnummern 0800-111 0 111 und 0800-111 0 222 kostenfrei rund um die Uhr für ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu erreichen.
- UPD - Unabhängige Patientenberatung Deutschland: Beratungstelefon Mo - Fr 10-18 Uhr Tel. 0800 / 0 11 77 22 kostenfrei - weitere Info hier.
Die WHO erstellte 1990 eine Definition für ein ganzheitliches Betreuungskonzept zur Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase:
Palliative Care bedeutet die aktive und umfassende Behandlung, Pflege und Begleitung von Patienten von dem Zeitpunkt an, da ihre Krankheit nicht mehr auf kurative (d.h. heilungsorientierte) Behandlung anspricht. Damit erhalten dann Schmerzbehandlung und die Beherrschung weiterer Begleitsymptome sowie die Linderung psychischer, sozialer und spiritueller Probleme eine überragende Bedeutung.
Hauptziel der Palliativmedizin und Palliativpflege ist daher die Verwirklichung der bestmöglichen Lebensqualität für den Patienten und seine Angehörigen. Sie unterstützt Leben und betrachtet Sterben als einen natürlichen Vorgang.
Palliative care legt den Schwerpunkt auf Schmerz- und Symptomlinderung und integriert körperliche, psychische, soziale und seelisch/geistige Aspekte. Sie will damit sowohl den Patienten unterstützen, um ihm ein möglichst selbstbestimmtes Leben bis zum Tode zu ermöglichen, als auch seinen Angehörigen zur Seite stehen, damit sie mit Krankheit und Trauer besser zurechtkommen.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Curriculum Palliativpflege.
Was bedeutet „Allgemeine ambulante Palliativversorgung" (AAPV) und wofür steht „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung" (SAPV)?
AAPV bedeutet „Allgemeine ambulante Palliativversorgung” und hat zum Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen.
SAPV bedeutet „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung” und ist eine multiprofessionelle Palliativversorgung durch ein spezialisiertes Team, gesetzlich verankert seit 2007 in den Paragraphen 37b und 132d im Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Lesen Sie mehr dazu unter Palliativversorgung in Baden-Württemberg.
Die Adressen der Anbieter in Baden-Württemberg sind bei den Hospizangeboten gelistet (bitte Filtermöglichkeit „Palliative Care Teams für Erwachsene” oder „...Kinder” nutzen).
Ja - der Erklärfilm des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. zeigt in 2:10 Minuten, was Hospizarbeit kann: Hier gehts lang.
Wofür steht ACP und wo finde ich weitere Informationen dazu?
ACP* ist ein andauernder „Kommunikationsprozess zwischen Individuen, ihren gesetzlichen Vertretern und ihren Behandelnden und Betreuenden. Es verfolgt das Ziel, mögliche künftige Behandlungsentscheidungen für den Fall, dass die Betroffenen selbst nicht entscheiden können, zu verstehen, zu überdenken, zu erörtern und vorauszuplanen“ (ACPEL-Society 2016; In der Schmitten & Marckmann 2015 a: 84).
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V., insbesondere in seiner Handreichung "Advance Care Planning (ACP) in stationären Pflegeeinrichtungen - Eine Einführung auf Grundlage des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG)", als PDF abrufbar unter: https://www.dhpv.de/aktuelles_broschueren.html
* Deutsch für ACP: "Behandlung im Voraus planen" (BVP)
- Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. Göppingen, Regionales Schmerzzentrum DGS
Der Download-Bereich enthält Material, das Sie sich auf Ihren heimischen Rechner herunterladen (= downloaden) können.
PDF ist die Abkürzung für Portable Document Format (Portables Dokumenten-Format). Dies bedeutet, dass ein Dokument in PDF unabhängig von Rechnerplattformen und/oder Betriebssytemen (z.B. Windows, Linux, OS/2, etc.) immer gleich aussieht. Um dies zu gewährleisten, stehen für alle Plattformen entsprechende Programme bereit, mit denen sich die Dokumente anzeigen und ausdrucken lassen (sofern das nicht explizit von der Autorin oder dem Autor verboten wurde).
FAQ ist die Abkürzung für Frequently Asked Questions, d.h. Häufig gestellte Fragen.... und die Antworten darauf.
Ich möchte selbst etwas auf Ihrer Seite veröffentlichen. Kann ich z.B. eine Stellenanzeige auf dieser Seite veröffentlichen? Kann ich eine Veranstaltung auf der Verbandsseite bewerben?
Nein, eine Veröffentlichung durch Dritte ist nicht vorgesehen. - Aber wir veröffentlichen Ihre Inhalte, wenn Sie Mitarbeiter/in einer Organisation sind, die bereits eine Mitgliedschaft im Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V. hält.
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Was kann ich tun?
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Ja, der HPVBW e. V. bietet einen (unregelmäßig) erscheinenden Infobrief für seine Mitgliedseinrichtungen sowie alle an unserer Arbeit Interessierten an. Ein Abonnement ist kostenfrei und kann nach jedem Bezug auch wieder per Abmeldelink, der mitgesandt wird, abgemeldet werden. Alternativ bieten wir die letzten, bereits versandten Ausgaben aber auch zum freien Nachlesen an. Zu den Informationen rund um unseren Infobrief gelangen Sie über den Menüpunkt "Service - Rundbriefe".