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Positionspapier: Zum Umgang mit Begleitwünschen beim assistierten Suizid in den Einrichtungen und Diensten der Hospiz- und Palliativversorgung

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  • Positionspapier: Zum Umgang mit Begleitwünschen beim assistierten Suizid in den Einrichtungen und Diensten der Hospiz- und Palliativversorgung
31.03.2026

Aktuelle Zahlen:

„Seit Abschaffung des § 217 StGB nimmt die Anzahl dokumentierter assistierter Suizide in Deutschland kontinuierlich zu: Die drei größten Sterbehilfevereine berichteten 109 begleitete Suizide im Jahr 2020 und 977 im Jahr 2024. Laut Schätzungen u. a. der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) als eine dieser Sterbehilfeorganisationen waren es 2024 insgesamt etwa 1200, weil auch Begleitungen durch kleinere Vereine oder einzelne Ärzt*innen erfolgten. Deutschland führt kein amtliches Register für assistierte Suizide, sie werden nicht zentral erfasst und das Statistische Bundesamt weist nur Suizide insgesamt aus.“
(Zitat, Quelle: Wunsch nach Suizidassistenz in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) – Eine Fallserie und Implikationen für das Team, Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 3·2026, Assistierte Suizide)

Unsere Position:

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Suizidassistenz stellt uns als Menschen und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Der HPV BW möchte mit diesem Positionspapier eine Empfehlung und damit Orientierung geben, wie Einrichtungen und Dienste zu mehr Klarheit und sicheren Entscheidungen gelangen können.

Unabhängig von persönlichen Haltungen und der Tragik von Einzelschicksalen, benötigen wir alle klare Leitplanken und Haltungen im Kontext der Hospizarbeit.

Helfen kann uns dabei, sich unseren originären Auftrag vor Augen zu führen:

Gastfreundschaft leben und Schutzräume bieten. Einladend für Schwache und Kranke unserer Gesellschaft da zu sein, die Betroffenen mit ihren Bedürfnissen in den Mittelpunkt zu stellen – dafür steht die Hospizidee. Seit die britische Ärztin Cicely Saunders 1967 das erste stationäre Hospiz in London eröffnet hat, verbreitet sich der Hospizgedanke als soziale Bewegung weltweit. Ziel ist es, Sterbenden und damit den Schwächsten und Versehrten, ein gutes Leben bis zuletzt in mitmenschlicher Sorge und Solidarität, sowie ein 
Sterben in Würde zu ermöglichen.  Ihnen vor dem Eintritt ihres natürlichen Todes, alle Zuwendung, Fürsorge und Schutz angedeihen zu lassen, die es benötigt, um Leiden zu lindern und mitmenschlichen und professionellen Beistand zu leisten. 

Dies ist unser gesellschaftlicher Auftrag. Für diese Haltung stehen wir seitdem. Unzählige Menschen haben sich dafür eingesetzt und arbeiten und wirken bis heute daran mit.

Deshalb halten wir es für unerlässlich, dass sich jeder Dienst und jede Einrichtung mit diesem Thema auseinandersetzt und für sich klare Regeln formuliert. Menschen, die in der Hospiz- und Palliativversorgung tätig sind, haupt- oder ehrenamtlich, zeichnen sich durch ihre große Empathie und dem starken Wunsch, Mitmenschen in schwerer Krankheit, Sterben, Tod und Trauer beizustehen und Leid zu lindern. Doch das macht uns auch verführbar dort Unterstützungsangebote zu machen, wo es klar unserem Auftrag widerspricht. Menschen beim assistierten Suizid beizustehen. Aus unserer Sicht wird damit eine Grenze überschritten, deren Konsequenzen schwerwiegend und nicht kontrollierbar sind. Eine Grenze, hinter die wir nicht mehr zurückkönnen. Selbstverständlich ist dabei, dass wir nicht den Menschen mit seiner Not ablehnen, jedoch die direkte Begleitung bei der Suizidhandlung.
Schon heute verwenden Sterbehilfeorganisation Begrifflichkeiten aus dem hospizlich- palliativen Kontext. Wir wissen aus langer Erfahrung, wie schwer es Bürger*innen fällt, in diesem Kontext die Unterschiedlichkeiten zu verstehen. Wir müssen uns daher sehr deutlich abgrenzen. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend jedem Dienst und jeder Einrichtung transparent und in einem nachvollziehbaren Prozess sich diesem Thema zu widmen und Handlungsabläufe festzulegen.

Zum Schutz von schwerstkranken und sterbenden Menschen, die unsere Unterstützung und Begleitung in Anspruch nehmen und sich unbedingt darauf verlassen können müssen, ihre Würde zu behalten und stets sicher und geborgen zu sein. Zum Schutz von Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen, die sich etwas aufbürden könnten, das nicht zu ertragen ist. Zu unserem eigenen Schutz in Leitungspositionen, um unserem Auftrag gerecht zu werden und mit Klarheit Orientierung geben zu können, für alle uns Anvertrauten. Zum Schutz der Arbeit von Jahrzehnten und dem Vertrauen das Menschen und die Gesellschaft uns entgegenbringen.

Wir als Verband werden uns weiter diesem Thema annehmen und an Ihrer Seite sein mit Fachinformationen, Weiterbildungen und im Austausch. Auch auf der Seite des DHPV finden Sie wichtige Informationen und eine Handreichung.

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Druckversion Positionspapier vom 31.03.2026 125.07 KB

Artikel

31.03.2026
Positionspapier: Zum Umgang mit Begleitwünschen beim assistierten Suizid in den Einrichtungen und Diensten der Hospiz- und Palliativversorgung
18.03.2026
#AgendaGesundheit-Podcast: „Ich kann mir keinen besseren Ort zum Sterben vorstellen als hier“
Einblicke in die Hospiz- und Palliativversorgung
18.12.2025
Trauer und KI – Eine Stellungnahme

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