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Koordinationsfachkraft für den ambulanten Kinder – und Jugend-Hospizdienst (w/m/d) nach Tübingen

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  • Koordinationsfachkraft für den ambulanten Kinder – und Jugend-Hospizdienst (w/m/d) nach Tübingen
21.10.2026
BOJE Tübingen sucht Verstärkung

Die ambulanten Tübinger Hospizdienste e.V. begleiten und beraten seit 1993 schwerkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige zu Hause, in Pflegeeinrichtungen, den Kliniken und dem stationären Hospiz.

Seit 2010 gehört zu unseren Angeboten die BOJE, unser ambulanter Hospizdienst für Kinder, Jugendliche und junge Familien.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir baldmöglichst oder nach Absprache eine

Koordinationsfachkraft für den
ambulanten Kinder – und Jugend-Hospizdienst (w/m/d)

gemäß §39a SGB V Abs. 2
in Teilzeit 75%, unbefristet

Diese Aufgaben erwarten Sie

  • Koordination der Aktivitäten des ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienstes (Einsatzplanung/-steuerung der Ehrenamtlichen, Ansprechbarkeit gegenüber jungen Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung und deren An- bzw. Zugehörigen
  • Gewinnung, Qualifizierung und unterstützende Begleitung der ehrenamtlich Mitarbeitenden
  • Sicherstellung einer zuverlässigen Erreichbarkeit des ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienstes
  • Palliativ-pflegerische und psychosoziale Beratung von jungen Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung und deren An- und Zugehörigen
  • Zusammenarbeit und Vernetzung innerhalb der multiprofessionellen Versorgungsstruktur für junge Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung
  • Öffentlichkeits- und Büroarbeit bzw. deren Koordination
  • Zusammenarbeit mit vereinsinternen und externen Gremien

Was wir uns wünschen:

  • Sie sind examinierte Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegefachkraft (m/w/d) oder haben eine (Fach-) Hochschulausbildung in Sozialpädagogik, Sozialarbeit bzw. Pflege oder einen vergleichbaren Abschluss in einem Studienfach im Bereich des Sozialwesens / des Gesundheitswesens / der Pflegewissenschaft oder der Heilpädagogik
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem der vorgenannten Berufsfelder
  • Weiterbildung Pädiatrische Palliative Care
  • Fahrerlaubnis Klasse B (PKW)

Für die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen nach den Rahmenbedingungen des § 39a SGB V wären folgende Zusatzqualifikationen ideal, können aber auch nach Einstellung nachgeholt werden:

  • Nachweis eines Koordinator*innen-Seminars und
  • Nachweis eines Seminars zur Führungskompetenz in ambulanten Hospizdiensten
  • zeitliche Flexibilität mit Bereitschaft zur Übernahme von Rufbereitschaft
  • sicheren Umgang mit den gängigen PC-Programmen

Was wir Ihnen bieten:

  • Mitarbeit in einem engagierten Team von Haupt- und Ehrenamtlichen
  • Fortbildungen und Supervision
  • Leistungsgerechte Vergütung in Orientierung an TV-L
  • Umfassende Einarbeitung in ein vielseitiges, interessantes Arbeitsfeld
  • eine konstruktive und wertschätzende Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns selbstverständlich. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion oder sexueller Identität. Personen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Bewerbungsfrist bis 30. November 2026.

Für weitere Informationen steht Ihnen 

Frau Constanze Scholzgart, Geschäftsführung Tübinger Hospizdienste e.V.
Tel: 0176 729 68 745   
constanze.scholzgart [at] tuebinger-hospizdienste.de (constanze[dot]scholzgart[at]tuebinger-hospizdienste[dot]de)

gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Tübinger Hospizdienst e.V.
Constanze Scholzgart
Paul-Lechler-Str. 20
72076 Tübingen

Hospizbewegung

Wir sind Mitglied im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV).

dhpv-transparent-nur-logo.png Der DHPV ist die Inter­essen­ver­tre­tung der Hospiz­bewegung und der Dach­verband der Hospiz­verbände in den Bun­des­län­dern.

  • Infos für Mitglieder
  • zur Seite des DHPV

Charta für Sterbende

Ambulante Hospizförderung

§39a SGB V

  • In Baden-Württemberg gibt es drei Informationsstellen (sogenannte ServicePoints Hospiz), die in ihrer jeweiligen Region alle Hospizdienste über die aktuellen Entwicklungen zur Hospizförderung und zu Fördervoraussetzungen nach §39a SGB V informieren und beraten. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
  • Erste Informationen zur Hospizförderung für ambulante Dienste finden Sie auch unter Häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf     
  • Wissenswertes für Fachkräfte und Trägerverantwortliche
  • Fortbildung für Fachkräfte im ambulanten Hospizdienst: unsere Kursübersicht gibt einen Überblick aller Kursangebote, die in Baden-Württemberg und angrenzenden Bundesländern von verschiedenen Akademien angeboten werden, sie wird laufend aktualisiert.

Weiterlesen…

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