§5c BtMVV: Verordnung über das Verschreiben von Betäubungsmitteln für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Hospizen
Was regelt BtMVV: §5c?
BtMVV §5c Verordnung über das Verschreiben von Betäubungsmitteln für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Hospizen – Vollständiger Gesetzestext