Zur Unterstützung und zur Ergänzung für die regionalen Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung, die die Förderung nach § 39d, SGB V beantragen möchten oder bereits beantragt haben wurden überregional agierenden Referent/-innen eingesetzt.
Kontakt für Netzwerke in Baden-Württemberg:
- Angelika Obinwanne angelika.obinwannehpv-hessen.de (angelika[dot]obinwanne[at]hpv-hessen[dot]de) und infohpn-suedwest.de
- http://www.hpn-suedwest.de/
Der zweite Leitsatz der CHARTA zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland beschreibt Anforderungen an die Versorgungsstrukturen. Durch Vernetzung vorhandener Strukturen sollen betroffene Menschen guten Zugang zu helfenden Angeboten erhalten. In der Umsetzung dieses Planes besteht die Möglichkeit, den Hospizgedanken in die Breite der Gesellschaft zu tragen und damit deutlich mehr Menschen als bisher ein gutes Leben bis zuletzt und ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Der Gesetzgeber hat mit dem § 39d des SGB V die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in ganz Deutschland flächendeckend Netzwerke entstehen und durch hauptamtliche Netzwerkkoordinationskräfte nachhaltig begleitet werden können. Um die Entstehung regionaler Netzwerke in der Fläche zu unterstützen, wurden deutschlandweit Projektstellen geschaffen unter der Koordination des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes. Netzwerke für Baden-Württemberg werden von der Projektstelle der Region III unterstützt, deren Sitz beim HPV in Hessen ist. Frau Angelika Obinwanne ist dort zuständige Referentin und Ansprechpartnerin für das Projekt. Der Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg unterstützt das Projekt und die Entstehung von Netzwerken
§ 39d SGB V Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch Netzwerkkoordination
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen fördern gemeinsam und einheitlich in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch einen Netzwerkkoordinator.
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Gesetz
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Förderrichtlinie und Handreichung des Dt. Hospiz- und PalliativVerband (DHPV)
Der zweite Leitsatz der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland beinhaltet die Verpflichtung, dass Versorgungsstrukturen so vernetzt und bedarfsgerecht für Menschen jeden Alters und mit den verschiedensten Erkrankungen mit hoher Qualität so weiterentwickelt werden, dass alle Betroffenen Zugang dazu erhalten.
Informationen für andere Bundesländer: https://www.dhpv.de/regionale-hospiz-und-palliativnetzwerke.html