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Mitglied werden. - Bild: Krämerteam

Der Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V. steht allen Hospizinitiativen mit mindestens 7 Mitgliedern bzw. ihren Trägern offen, unabhängig von ihrer weltanschaulichen oder konfessionellen Anbindung.

Dazu gehören ambulante Hospizdienste, Sitzwachengruppen, stationäre Hospize und Einrichtungen mit Palliativstationen, Trägerorganisationen von Hospizinitiativen oder von stationären Hospizen, soweit sie nicht durch diese als Mitglied vertreten sind. Die Mitgliedsorganisationen müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Der Erwerb der Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Aufnahmeantrages an den Vorstand. Die Mitglieder leisten einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.

Werden Sie mit Ihrer Hospizeinrichtung Mitglied und profitieren Sie von unserer Arbeit!

  • Unterstützung und Beratung in organisatorischen und inhaltlichen Fragestellungen.
  • Eine regionale Betreuung in den vier Regierungsbezirken – Nordbaden, Südbaden, Nordwürttemberg, Südwürttemberg.
  • Berichte über aktuelle Themen und die Entwicklungen der Hospizarbeit auf Landes- und Bundesebene.
  • Mitwirkung im Rahmen der landesweiten Arbeitskreise an der Weiterentwicklung der Hospizarbeit (Stationäre Hospize, Kinderhospizarbeit, Trauerbegleitung …).
  • Unterstützung bei der Suche nach Referenten für ihre Veranstaltung vor Ort.
  • Kooperation mit der AOK Baden-Württemberg bei der Durchführung von Pflegekursen »Palliative Versorgung zu Hause«.

Der Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V. steht allen Hospizeinrichtungen in Baden-Württemberg offen, unabhängig von ihrer weltanschaulichen oder konfessionellen Anbindung. Die Mitglieder leisten einen Jahresbeitrag, dessen Höhe je nach Einrichtungsart variiert - die letzte Änderung beschloss die 29. Mitgliederversammlung am 14. Mai 2024 in Mannheim.

Unsere Beitragsordnung, gültig ab Mai 2024 ist in der Rubrik /Mitglieder/Beitragsordnung eingestellt.

Anhang Größe
Antrag auf Mitgliedschaft gültig ab Mai 2024 112.8 KB
Flyer "Mitgliederwerbung" des Hospiz- und PalliativVerbandes Baden-Württemberg e. V. 318 KB

Mitgliederbereich

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  • DHPV

Hospizbewegung

Wir sind Mitglied im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV).

dhpv-transparent-nur-logo.png Der DHPV ist die Inter­essen­ver­tre­tung der Hospiz­bewegung und der Dach­verband der Hospiz­verbände in den Bun­des­län­dern.

  • Infos für Mitglieder
  • zur Seite des DHPV

Charta für Sterbende

Ambulante Hospizförderung

§39a SGB V

  • In Baden-Württemberg gibt es drei Informationsstellen (sogenannte ServicePoints Hospiz), die in ihrer jeweiligen Region alle Hospizdienste über die aktuellen Entwicklungen zur Hospizförderung und zu Fördervoraussetzungen nach §39a SGB V informieren und beraten. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
  • Erste Informationen zur Hospizförderung für ambulante Dienste finden Sie auch unter Häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf     
  • Wissenswertes für Fachkräfte und Trägerverantwortliche
  • Fortbildung für Fachkräfte im ambulanten Hospizdienst: unsere Kursübersicht gibt einen Überblick aller Kursangebote, die in Baden-Württemberg und angrenzenden Bundesländern von verschiedenen Akademien angeboten werden, sie wird laufend aktualisiert.

Weiterlesen…

Hospizarbeit in Zahlen

In Baden-Württemberg gibt es

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220 Ambulante Hospizdienste
38 Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste
42 Stationäre Hospize
1 Kinder- und Jugendhospize stationär
3 Tageshospize
41 Palliativstationen
21 Brückenpflegen
42 Palliative Care Teams für Erwachsene
5 Palliative Care Teams für Kinder und Jugendliche
ca. 7.850 Ehrenamtliche
ca. 5.200 Trauerbegleitungen pro Jahr
ca. 11.500 Sterbebegleitungen pro Jahr

Copyright © 2025 • Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V. • Heilbronner Straße 42 • D-71634 Ludwigsburg