Weiterbildung Koordination in ambulanten Hospizdiensten

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Karlsruhe

Dieser Kurs wendet sich an alle Mitarbeitenden, im Hospiz- und Palliativbereich, die eine Anerkennung als Koordinationsfachperson gemäß § 39a SGB V
erreichen wollen.

Termine:
Modul 1 07.10. - 09.10.2024
Modul 2 06.11. - 07.11.2024

Kursleiterin: Christine Stemke, Studienleiterin Alter und Pflege, Tel. 0721 9349 701, E-Mail: cstemkeatdiakonie-baden.de

Koordination nach § 39a SGB V

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Stuttgart

Das Angebot entspricht den curricularen Vorgaben der Anlage 4d der beiden aktuell gültigen Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 zu den Voraussetzungen der
Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit i.d.F. vom 21.11.2022 (RV für „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie RV für „Erwachsene“).

Führungs- und Leitungskompetenz nach § 39a SGB V

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Ostfildern

Das Angebot entspricht den curricularen Vorgaben der Anlage 4d der beiden aktuell gültigen Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 zu den Voraussetzungen der
Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit i.d.F. vom 21.11.2022 (RV für „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie RV für „Erwachsene“).

Führungs- und Leitungskompetenz nach § 39a SGB V

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Stuttgart

Das Angebot entspricht den curricularen Vorgaben der Anlage 4d der beiden aktuell gültigen Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 zu den Voraussetzungen der
Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit i.d.F. vom 21.11.2022 (RV für „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie RV für „Erwachsene“).

Zusatz-Weiterbildung Palliative Care für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

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Stuttgart

Kurs-Nr. 055-23/24

Termine:

1. Kurswoche 06.11. – 10.11.2023
2. Kurswoche 26.02. – 01.03.2024
3. Kurswoche 17.06. – 21.06.2024
4. Kurswoche 16.09. – 20.09.2024

Bewerbungsschluss: 08.06.2023

Diese Weiterbildung erfüllt die Anforderungen für Fach- und Führungskräfte in Hospizen (§ 39a SGB V). Die Weiterbildung ist nach dem „Dattelner Curriculum“ zertifiziert. Die Anerkennung von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg für die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin wird jährlich beantragt.