Präambel
Die ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Baden-Württemberg haben sich unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit im „Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V.“ zusammengeschlossen. Dieser entwickelt in seiner überregionalen und gesellschaftspolitischen Arbeit gemeinsame Leitgedanken und Strukturen für die Hospizarbeit stets weiter.
In allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens soll ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass Sterben ein bedeutsamer Teil unseres menschlichen Lebens ist.
Die ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativeinrichtungen wollen dazu einen Beitrag leisten: Durch eine umfassende Zuwendung soll ein vertrauter Raum, ein „Zuhause“ bewahrt und geschaffen werden, in dem der Mensch bis zuletzt in Würde und ohne Angst vor Schmerzen leben und hoffen darf. Der sterbende Mensch und die betroffenen Nahestehenden sollen auch in der Zeit der Trauer gleichermaßen unterstützt und begleitet werden. Grundlage ist der Respekt vor ihrer Selbstbestimmung, ihrer persönlichen Lebensgeschichte und ihrer daraus resultierenden Wünsche und Bedürfnisse, unabhängig von ihrer Weltanschauung und sozialen Zugehörigkeit.
Unverzichtbarer Bestandteil der Hospizarbeit ist die ehrenamtliche Tätigkeit.
Satzung in der Fassung nach Beschluss der Mitgliederversammlung in Esslingen am 17.11.2020 im Anhang (PDF).
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HPVBW-Satzung MV 2020-11 Esslingen | 40.93 KB |