User account menu

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Anmelden
Startseite

HPV BW Hauptmenu

  • Start
    • Startseite
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Wir
    • Über uns
    • Vorstand
    • Aufgaben
    • Arbeitskreise
    • Satzung
    • Spenden
  • Themen
    • Ehrenamt
    • ambulant
    • stationär
    • Tageshospiz
    • Kinder und Jugend
    • Palliativversorgung
    • Trauer
    • Suizidprävention
  • Service
    • Adressen
    • Termine
    • Stellenmarkt
    • Ambulante Hospizförderung §39a SGB V
    • Netzwerkkoordination §39d SGB V
    • Gesetze
    • Texte
  • Mitglieder
    • Für Mitglieder
    • Termine, Veranstaltungen
    • Aus den Mitgliedseinrichtungen
    • Jubiläen unserer Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Beitragsordnung
    • Förder-Mitglied werden
    • Beteiligte Hospizdienste
    • Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e. V.
  • FAQ

Vereinfachte Spendenbescheinigung

Pfadnavigation

  • Startseite
  • Vereinfachte Spendenbescheinigung

Zuwendungsbestätigung

Über Zuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.

  • Der Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V. (HPVBW) ist wegen Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) durch Bescheinigung des Finanzamtes Bietigheim-Bissingen, Steuernummer 55099/12345 vom 01. Dezember 2017 als gemeinnützig anerkannt, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
  • Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren im Sinne von § 10b Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz handelt und die Zuwendung nur zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet wird.
  • Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
  • Bis 200,- Euro gilt diese Quittung zusammen mit dem Bankauszug als Nachweis für den Abzug von Zuwendungen (Spenden).

Für Spenden über 200,- Euro erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns Ihre Adresse bekannt ist.

Anhang Größe
Druckversion Vereinfachte Spendenbescheinigung 51.71 KB

Hospizbewegung

Wir sind Mitglied im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV).

dhpv-transparent-nur-logo.png Der DHPV ist die Inter­essen­ver­tre­tung der Hospiz­bewegung und der Dach­verband der Hospiz­verbände in den Bun­des­län­dern.

  • Infos für Mitglieder
  • zur Seite des DHPV

Charta für Sterbende

Ambulante Hospizförderung

§39a SGB V

  • In Baden-Württemberg gibt es drei Informationsstellen (sogenannte ServicePoints Hospiz), die in ihrer jeweiligen Region alle Hospizdienste über die aktuellen Entwicklungen zur Hospizförderung und zu Fördervoraussetzungen nach §39a SGB V informieren und beraten. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
  • Erste Informationen zur Hospizförderung für ambulante Dienste finden Sie auch unter Häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf     
  • Wissenswertes für Fachkräfte und Trägerverantwortliche
  • Fortbildung für Fachkräfte im ambulanten Hospizdienst: unsere Kursübersicht gibt einen Überblick aller Kursangebote, die in Baden-Württemberg und angrenzenden Bundesländern von verschiedenen Akademien angeboten werden, sie wird laufend aktualisiert.

Weiterlesen…

Hospizarbeit in Zahlen

In Baden-Württemberg gibt es

  • Weitere Seiten nachladen
220 Ambulante Hospizdienste
38 Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste
42 Stationäre Hospize
1 Kinder- und Jugendhospize stationär
3 Tageshospize
41 Palliativstationen
21 Brückenpflegen
42 Palliative Care Teams für Erwachsene
5 Palliative Care Teams für Kinder und Jugendliche
ca. 7.850 Ehrenamtliche
ca. 5.200 Trauerbegleitungen pro Jahr
ca. 11.500 Sterbebegleitungen pro Jahr

Copyright © 2025 • Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V. • Heilbronner Straße 42 • D-71634 Ludwigsburg