Ludwigsburg, 28.11.2024 — Nachricht an die ambulanten Hospizdienste im Bereich Nord, die einen Förderantrag gemäß §39a SGB V stellen:
Sehr geehrte Koordinatorinnen und Koordinatoren der ambulanten Hospizdienste im Bereich ServicePoint Hospiz Nord,
auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen bereits vorab die Unterschriftenlisten für das Förderverfahren 2025 zukommen lassen.
Bitte beachten Sie, dass nur wirklich auch am 31.12.24 einsatzbereite und qualifizierte Ehrenamtliche unterschreiben dürfen und damit in das Antragsverfahren mit einfließen können, und dass die Originalunterschrift erforderlich ist.
Die weiteren Unterlagen für das Antragsverfahren in 2025 werden folgen, sobald diese mit den Krankenkassen geeint sind.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Diensten alles Gute, gerade auch in den kommenden Wochen und seien Sie recht herzlich gegrüßt
Sabine Horn
Für den ServicePoint Hospiz Nord,
c/o Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V.
Hinweis: Verteiler der drei ServicePoints Hospiz ergeben sich aus den Angaben, die die Dienste im Vorjahr auf ihrem Förderantrag hinterlassen haben; Dienste, die in 2025 erstmals einen Förderantrag stellen wollen, melden die Kontaktdaten an den für sie zuständigen ServicePoint Hospiz in Baden-Württemberg. Die Zuständigkeit sowie die Kontaktdaten der drei ServicePoints Hospiz finden sie hier.
Anhang | Größe |
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Anlage zum Förderantrag 2025 - AHD Erwachsene | 110.13 KB |
Anlage zum Förderantrag 2025 - AKHD Erwachsene | 110.63 KB |