Monatliche Bezugsgröße gem. § 18 Abs. 1 SGB IV (Sozialversicherungs-Rechengrößen) für das Jahr 2022 – Vorbehaltlich der Zustimmung im Bundesrat
Die maßgeblichen Rechengrößen des Jahres 2021 werden für 2022 unverändert fortgeschrieben.
Die für die Hospizarbeit relevante monatliche Bezugsgröße beträgt demnach weiterhin 3.290 Euro und für die Berechnung der maximal möglichen Fördersummen in den ambulanten Hospizdiensten gelten weiterhin folgende Multiplikatoren pro Leistungseinheit:
- 427,70 Euro (13% der mtl. Bezugsgröße) im Bereich Begleitungen und Ehrenamtliche
- 72,38 Euro (2,2% der mtl. Bezugsgröße) im Bereich Sachkosten
Weitere, ausführliche Informationen und Erklärungen zu den Regelungen der Ergänzungsvereinbarung für das Förderverfahren 2022 erhalten Sie spätestens mit dem Versand der kompletten Antragsformulare, voraussichtlich Mitte Januar 2022.
Ludwigsburg/Stuttgart/Freiburg, 1. Dezember 2021, Verfasser: ServicePoints Hospiz Baden-Württemberg
Zum Weiterlesen:
- Förderantrag 2022 (Hinweis: die Antragsfrist 28.02.22 ist zu beachten!)
- zu den Kontaktdaten