Seminar zur Führungskompetenz nach § 39 a SBG V

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Nürnberg
Kursnr. P29

Dieser Kurs richtet sich an Einsatzleitungen und Koordinatoren in Hospizvereinen, die für eine Anstellung die nötige Qualifikation erlangen wollen. Sie werden auf die Anforderungen ihrer Leitungsfunktion - die neben Wissen und Struktur auch Haltung braucht - alltagstauglich vorbereitet. Hinter den Begriffen "Koordinieren, Führen und Leiten" verbergen sich Kompetenzen, welche in diesem Seminar vertieft und geübt werden.

Inhalte:

Koordinatorenseminar nach § 39 a SGB V

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Nürnberg
Kursnr. P28

Dieser Kurs richtet sich an alle Personen, die als Koordinationsfachkraft tätig sind bzw. eine Tätigkeit in diesem Bereich anstreben. Er entspricht den Anforderungen des § 39 a SGB V. Ein Grundverständnis von Hospiz- und Palliativbetreuung wird bei den Teilnehmern vorausgesetzt. Im Seminar werden grundlegende Kenntnisse für die Organisation und Koordination eines ambulanten Hospizdienstes vermittelt. Die wichtigsten Aufgabenbereiche der Koordinatorentätigkeit werden dargestellt und ausführlich bearbeitet.

Palliative Care für Pflegende (160 Std.)

Nürnberg
Kursnr. PCP 56

Palliative Care (Palliativpflege) ist ein ganzheitliches Betreuungskonzept für Patienten, die sich im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit einer begrenzten Lebenserwartung befinden. Die Lebensqualität dieser Patienten in ihrer letzten Lebensphase soll verbessert bzw. möglichst langfristig erhalten bleiben. Ziel der Weiterbildung ist das Erlernen oder die Wiederbelebung einer inneren Haltung gegenüber dem sterbenden Menschen als Partner, dessen Autonomie es zu wahren und zu stützen gilt, zusammen mit seinen Angehörigen und Freunden.

Palliative Care Weiterbildung nach § 39a SGB V

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Dornstadt

Die Weiterbildung wird nach dem Curriculum von Kern, Müller und Aurnhammer durchgeführt. Sie umfasst 160 Unterrichtsstunden und zusätzlich 16 Stunden für Fallbesprechungen und entspricht den in den Rahmenvereinbarungen zur Finanzierung stationärer Hospize festgeschriebenen Anforderungen an die berufliche Qualifikation von Pflegepersonen (§ 39a SGB V).

Termine

Palliative Care Weiterbildung nach § 39a SGB V

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Stuttgart

Die Weiterbildung wird nach dem Curriculum von Kern, Müller und Aurnhammer durchgeführt. Sie umfasst 160 Unterrichtsstunden und zusätzlich 16 Stunden für Fallbesprechungen und entspricht den in den Rahmenvereinbarungen zur Finanzierung stationärer Hospize festgeschriebenen Anforderungen an die berufliche Qualifikation von Pflegepersonen (§ 39a SGB V).

Termine

Förderverfahren 2024: Sozialversicherungsrechengröße

Im Rundschreiben an die geförderten Hospizdienste im Bereich ServicePoint Hospiz Nord in Baden-Württemberg vom 6. November 2023 wurde den Hospizdiensten in Baden-Württemberg die voraussichtliche Rechengröße für 2024 mitgeteilt. Mittlerweile liegt die vom Bundesrat genehmigte Veröffentlichung auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, im Original hier nachzulesen.

Weiterbildung Koordination in ambulanten Hospizdiensten

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Karlsruhe

Dieser Kurs wendet sich an alle Mitarbeitenden, im Hospiz- und Palliativbereich, die eine Anerkennung als Koordinationsfachperson gemäß § 39a SGB V
erreichen wollen.

Termine:
Modul 1 07.10. - 09.10.2024
Modul 2 06.11. - 07.11.2024

Kursleiterin: Christine Stemke, Studienleiterin Alter und Pflege, Tel. 0721 9349 701, E-Mail: cstemkeatdiakonie-baden.de

Koordination nach § 39a SGB V

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Stuttgart

Das Angebot entspricht den curricularen Vorgaben der Anlage 4d der beiden aktuell gültigen Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 zu den Voraussetzungen der
Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit i.d.F. vom 21.11.2022 (RV für „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie RV für „Erwachsene“).