Aktuelles

Sozialministerium Baden-Württemberg: Förderaufruf „Hospiz- und Palliativversorgung BW

Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg“ für das Jahr 2024

  • Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Begleitung trauernder Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Hierzu sollen entsprechende Weiterbildungsangebote für in der Trauerbegleitung Tätige gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
  • Gefördert werden Qualifizierungskurse in der Trauerbegleitung, die den Qualitätsstandards des Bundesverbands Trauerbegleitung e.

Hospizkultur stärken als Beitrag zur Suizidprävention

Am Mittwoch, 06.03.2024. gab es ein Gespräch zwischen Mitgliedern des Sozialausschusses im Landtag und den vier Referent*innen der kirchlichen Wohlfahrtsverbände sowie der 2. Vorsitzenden des Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V. im Rahmen des sozialpolitischen Frühstücks. Aus jeder Fraktion waren Landtagsabgeordnete anwesend; das Gespräch moderierte Florian Wahl (SPD).

Förderverfahren 2024: Sozialversicherungsrechengröße

Im Rundschreiben an die geförderten Hospizdienste im Bereich ServicePoint Hospiz Nord in Baden-Württemberg vom 6. November 2023 wurde den Hospizdiensten in Baden-Württemberg die voraussichtliche Rechengröße für 2024 mitgeteilt. Mittlerweile liegt die vom Bundesrat genehmigte Veröffentlichung auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, im Original hier nachzulesen.